Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im Rahmen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises weiterleben. Bereits die nationale Rechtsordnung des Fränkischen Reiches enthielt das Fundament für einen mit Herbergspflichten belasteten Grundbesitz, wie sich an den frühmittelalterlichen karolingischen Königshöfen mit ihren heriberga erkennen lässt. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im Vordergrund der rechtsdogmatischen…mehr
Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im Rahmen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises weiterleben. Bereits die nationale Rechtsordnung des Fränkischen Reiches enthielt das Fundament für einen mit Herbergspflichten belasteten Grundbesitz, wie sich an den frühmittelalterlichen karolingischen Königshöfen mit ihren heriberga erkennen lässt. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im Vordergrund der rechtsdogmatischen Behandlung steht das Bayerische Herbergsrecht. Nachdem das Stockwerkseigentum neben den landesrechtlichen Vorschriften auch auf Bundesrecht aufbaut, bereitet die Arbeit das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf. Mit dem Grundsatz der betroffenen Einheitlichkeit wird der Arbeit eine über die rechtsgeschichtliche Eigenschaft hinausgehende Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis verliehen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Studium der Rechtswissenschaft von 2002 bis 2010 an der Universität Augsburg als Stipendiat der Bayerischen Hochbegabtenförderung unter besonderer Berücksichtigung verfassungsgeschichtlicher wie staatstheoretischer Fragestellungen. Erstes Juristisches Staatsexamen Herbst 2009. Anschließend Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München. Mitte 2016, Promotion zum Doktor iur. mit der Arbeit 'Naturstaatslehre - der äußere Sinn von Hans Kelsens Grundnorm als synthetisches Dogma eines staatenbündischen Weltprinzips mit der Natur'. Seit April 2016 eigene Kanzlei für Staats- und Verwaltungsrecht in Kempten (Allgäu).
Inhaltsangabe
A. Einleitung B. Historische Grundlagen Die Kemptener Fürstabtei - vom Benediktinerkloster zur aufstrebenden Landesgewalt - Die obrigkeitsstaatliche Landeshoheit des neuzeitlichen Fürststifts Kempten - Die Genealogie der Herbergen - Das Recht der unbeweglichen Güter im Fürststift Kempten - Reichsfürstliches Patrimonium als Instrument zur Verwirklichung einer dem Allgäuischen Gebrauch entrückten Untertänigkeit nach reichsrechtlichem Muster - Quellennachweise aus der Zeit der Kemptener Fürstabtei C. Rechtliche Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums Herbergsrecht in der Kemptener Fürstabtei - das bayerische Rechtsinstitut im Lichte der allgemein geltenden Rechtsgrundsätze für das Stockwerkseigentum - Kellerrecht D. Linksrheinische Dogmatik des Stockwerkseigentums im Lichte des Code Napoléon und ihre Brauchbarkeit für das Verständnis des bayerischen Rechtsinstituts Das französische Stockwerkseigentum als droit coutumier - Stockwerkseigentum unter dem französischen Code civil - die Rechtsfigur der »servitudes établies par la loi« - Das badische Stockwerkseigentum und das Relikt des Obereigentums - Württembergisches Stockwerkseigentum - Linksrheinisches Kellerrecht E. Die Herbergen im Lichte des Fränkischen Rechts Fränkische Reichsorganisation - königliche Grundherrschaft - Der demokratische Gedanke der Markgenossenschaft und die hochmittelalterliche Stadtentwicklung - Die Anfänge der rechtsgelehrten Jurisprudenz ab dem 15. Jahrhundert - Stockwerksservitut und einheitliches Sonder- und Miteigentum an Herbergen - Der urgermanische Ursprung des Stockwerksrechts als Sondereigen F. Die Entstehung des modernen Grundbuchwesens im Königreich Bayern G. Die Überleitung von Stockwerkseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz H. Schluss
A. Einleitung B. Historische Grundlagen Die Kemptener Fürstabtei - vom Benediktinerkloster zur aufstrebenden Landesgewalt - Die obrigkeitsstaatliche Landeshoheit des neuzeitlichen Fürststifts Kempten - Die Genealogie der Herbergen - Das Recht der unbeweglichen Güter im Fürststift Kempten - Reichsfürstliches Patrimonium als Instrument zur Verwirklichung einer dem Allgäuischen Gebrauch entrückten Untertänigkeit nach reichsrechtlichem Muster - Quellennachweise aus der Zeit der Kemptener Fürstabtei C. Rechtliche Dogmatik des Bayerischen Stockwerkseigentums Herbergsrecht in der Kemptener Fürstabtei - das bayerische Rechtsinstitut im Lichte der allgemein geltenden Rechtsgrundsätze für das Stockwerkseigentum - Kellerrecht D. Linksrheinische Dogmatik des Stockwerkseigentums im Lichte des Code Napoléon und ihre Brauchbarkeit für das Verständnis des bayerischen Rechtsinstituts Das französische Stockwerkseigentum als droit coutumier - Stockwerkseigentum unter dem französischen Code civil - die Rechtsfigur der »servitudes établies par la loi« - Das badische Stockwerkseigentum und das Relikt des Obereigentums - Württembergisches Stockwerkseigentum - Linksrheinisches Kellerrecht E. Die Herbergen im Lichte des Fränkischen Rechts Fränkische Reichsorganisation - königliche Grundherrschaft - Der demokratische Gedanke der Markgenossenschaft und die hochmittelalterliche Stadtentwicklung - Die Anfänge der rechtsgelehrten Jurisprudenz ab dem 15. Jahrhundert - Stockwerksservitut und einheitliches Sonder- und Miteigentum an Herbergen - Der urgermanische Ursprung des Stockwerksrechts als Sondereigen F. Die Entstehung des modernen Grundbuchwesens im Königreich Bayern G. Die Überleitung von Stockwerkseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz H. Schluss
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826