Obgleich die Ursprünge des Konzernwesens in Deutschland bis in das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts zurückreichen, wurde das Konzernrecht erst mit dem Aktiengesetz von 1965 umfassend gesetzlich geregelt. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Frage, warum der Gesetzgeber nicht schon während der Weimarer Republik entsprechende Normen zur Regelung der Rechtsbeziehungen innerhalb des Konzerns und zum Schutz von Minderheitsaktionären und Gesellschaftsgläubigern erlassen hat. Eingebettet ist die Untersuchung in die Darstellung der Aktienrechtsreformdiskussion von 1923 bis 1932 unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Stimmrechts- und Vorratsaktien.