Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1-2, Universität Leipzig, 59 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Joachim BERGER beschreibt Anna Amalia in seinem Epilog als eine von vielen Herzoginnen im Alten Reich des 18. Jahrhunderts, ihre Leistungen seien nicht "bedeutsamer" als die einer anderen Herzogin - das dynastische Denken der Herzogin bleibt uns fremd . Er bezeichnet sie als eine in allen ihren Facetten faszinierende Standesperson aus der Spätphase des Ancien Régime . BERGER ist in diesem Punkt uneingeschränkt zuzustimmen, denn der Braunschweiger Herzogin gelang es, sich durch ihre Hochzeit mit Ernst August II. Constantin im Jahr 1756, aber auch durch ihre eigene vormundschaftliche Regentschaft im Herzogtum Sachsen-Weimar zu etablieren und zu repräsentieren.
Anna Amalia erhielt in ihrer Jugend eine fundierte Ausbildung zu einer Fürstentochter und wurde auf ihre zukünftigen Aufgaben am Hof vorbereitet: "Meine Erziehung zielte auf nichts weniger, als mich zu eine(r) Regentin zu bilden. Sie war, wie alle Fürstenkinder erzogen werden. [...]" .
Als ihr Ehemann Ernst August II. Constantin bereits zwei Jahre nach der Hochzeit starb, musste Anna Amalia nun die vormundschaftliche Regentschaft für ihren minderjährigen Sohn Carl August übernehmen und die Regierungsgeschäfte führen. Bereits nach ihrer Hochzeit hatte Anna Amalia den Titel "regierende Herzogin" erhalten, aber bis zum Tod des Herzogs keinen politischen Einfluss gehabt. Nun wurde von der Regentin die "Bildung eines ideell und administrativ einheitlichen Staatswesens" erwartet. Das Testament Ernst August II. Constantins legte fest, dass die Herzogin bezüglich des Weimarer Staates zu bewahren und zu konsolidieren hatte . Doch Anna Amalia fühlte sich zunächst überfordert mit der alleinigen Regentschaft: "Die schnellen Veränderungen, welche Schlag auf Schlag kamen, machten einen solchen Tumult in meiner Seele, dass ich nicht zu mir selber komen konnte. [...] Ich fühlte meine Untüchtigkeit, und dennoch musste ich alles in mir selber finden. Wenn man die Gefahr vor Augen sieht oder der Mensch viele leiden hat, so nimmt er seine Zuflucht zum Gebeht. [...] In denen Jahren, wo sonst alles blühtet, war bei mir nur Nebel und Finsternis." . Die Regentin erhielt daraufhin durch den braunschweigischen Vizekanzler Georg Septimus von Praun indirekte Unterstützung von ihrem Vater Karl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel.
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Anna Amalia erhielt in ihrer Jugend eine fundierte Ausbildung zu einer Fürstentochter und wurde auf ihre zukünftigen Aufgaben am Hof vorbereitet: "Meine Erziehung zielte auf nichts weniger, als mich zu eine(r) Regentin zu bilden. Sie war, wie alle Fürstenkinder erzogen werden. [...]" .
Als ihr Ehemann Ernst August II. Constantin bereits zwei Jahre nach der Hochzeit starb, musste Anna Amalia nun die vormundschaftliche Regentschaft für ihren minderjährigen Sohn Carl August übernehmen und die Regierungsgeschäfte führen. Bereits nach ihrer Hochzeit hatte Anna Amalia den Titel "regierende Herzogin" erhalten, aber bis zum Tod des Herzogs keinen politischen Einfluss gehabt. Nun wurde von der Regentin die "Bildung eines ideell und administrativ einheitlichen Staatswesens" erwartet. Das Testament Ernst August II. Constantins legte fest, dass die Herzogin bezüglich des Weimarer Staates zu bewahren und zu konsolidieren hatte . Doch Anna Amalia fühlte sich zunächst überfordert mit der alleinigen Regentschaft: "Die schnellen Veränderungen, welche Schlag auf Schlag kamen, machten einen solchen Tumult in meiner Seele, dass ich nicht zu mir selber komen konnte. [...] Ich fühlte meine Untüchtigkeit, und dennoch musste ich alles in mir selber finden. Wenn man die Gefahr vor Augen sieht oder der Mensch viele leiden hat, so nimmt er seine Zuflucht zum Gebeht. [...] In denen Jahren, wo sonst alles blühtet, war bei mir nur Nebel und Finsternis." . Die Regentin erhielt daraufhin durch den braunschweigischen Vizekanzler Georg Septimus von Praun indirekte Unterstützung von ihrem Vater Karl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel.
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