Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)Stand: letzte berücksichtigte Änderung durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. November 2021 (GVBl. S. 718, 729)Inhaltsübersicht:ERSTER TEIL Gemeinsame BestimmungenErster Abschnitt Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener DatenDritter Abschnitt Datenschutzbeauftragte öffentlicher StellenVierter Abschnitt Die oder der Hessische DatenschutzbeauftragteFünfter Abschnitt RechtsbehelfeZWEITER TEIL Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679Erster Abschnitt Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener DatenErster Titel Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen ZweckenZweiter Titel Besondere VerarbeitungssituationenDritter Titel Rechte des Landtags und der kommunalen VertretungsorganeZweiter Abschnitt Rechte der betroffenen PersonDritter Abschnitt SanktionenVierter Abschnitt Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam VerantwortlicheDRITTER TEIL Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener DatenZweiter Abschnitt Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener DatenDritter Abschnitt Rechte der betroffenen PersonVierter Abschnitt Pflichten der Verantwortlichen und AuftragsverarbeiterFünfter Abschnitt Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale OrganisationenSechster Abschnitt Zusammenarbeit der AufsichtsbehördenSiebter Abschnitt Haftung und SanktionenVIERTER TEIL InformationsfreiheitFÜNFTER TEIL Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage: Verwaltungskostenverzeichnis