Aufgrund der Corona-Pandemie und durch Beschluss des Landtags haben sich in Hessen die Personalratswahlen um ein Jahr verschoben. Die bisherigen Personalvertretungen bleiben längstens bis zum 31. Mai 2021 im Amt. Die Wahlen sind im Mai 2021 durchzuführen.Zeitnah und auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Hessischen Personalvertretungsgesetzes. Die 2., aktualisierte und neu bearbeitete Auflage berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz vom 7. Mai 2020. Die aktuelle Rechtsprechung,insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, ist eingearbeitet.Damit bietet der Basiskommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem Hessischen Personalvertretungsgesetz praktisch arbeiten. Er hilft Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen ihre Rechte und Befugnisse für eine erfolgreiche Interessenvertretung zu nutzen. Den Dienststellenleitungen und Personalabteilungen bietet der Kommentar Informationen und Empfehlungen für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung in der neuesten Fassung.Der Autor:Dirk Lenders, Rechtsanwalt und Referent, spezialisiert auf das öffentliche Dienstrecht, Tarif- und MitbestimmungsrechtAngela Hertel, freigestellte Personalratsvorsitzende, Ordnungsamt, Stadt Frankfurt am Main, ehrenamtlich Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Referentin bei verdi b+bDoreen Lindner, Ass. jur., Abteilungsleitung ver.di b+bWerner Romünder, ehrenamtlicher Referent bei ver.di b+b für Seminare im Bereich Personalvertretungsrecht (HPVG)Elmar Siemens, Gewerkschaftssekretär bei ver.di und ehrenamtlicher Referent bei ver.di b+b für Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen