Zum Ende des 16. Jahrhunderts wuchsen die zunächst nur vereinzelt zu beobachtenden Hexenverfolgungen zu einer entsetzlichen Prozeßwelle an, die Züge von Massenhysterie aufweisen. Gleichzeitig schwoll die Literatur zum Hexereiverbrechen stark an. Die vorliegende Abhandlung untersucht die Entwicklung der rechtshistorischen Grundlagen des crimen magiae in diesem Zeitraum. Exemplarisch werden die Schriften von Daneau, Bodin, Ewich, Binsfeld, Loos, Graminaeus, Remy, Praetorius, Delrio, Boguet und Guazzo behandelt, wobei die jeweiligen Tatbestandsmerkmale des Deliktes und deren Herleitungen den Schwerpunkt der Darstellung bilden.