Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz) (MAPS), Veranstaltung: Strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit möchte ich der Frage nachgehen, inwieweit volljährige Flüchtlinge Anspruch auf Leistungen der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII geltend machen können.Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind zumeist auf einem extrem beschwerlichen Weg aus Situationen in ihren Ländern geflohen, die oft durch Gewalt geprägt sind. Ihre Lebenslage ist geprägt von einem marginalisierten Status als Flüchtling mit ungeklärtem Aufenthaltsrecht, ungeklärter Unterbringungssituation, Residenzpflicht, Bildungshürden, Ausbildungsverbot u. v. m. Familiäre Unterstützungssysteme fehlen meist gänzlich.Bundesweit drohen zahlreiche abrupte Hilfeabbrüche in der Unterstützung von unbegleitet Minderjährigen, die sich im Übergang in die Volljährigkeit befinden. Gerade für diese jungen Menschen ist es wichtig, dass Hilfen nicht mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres abgebrochen werden. Vielfach besteht der Bedarf, einer über die Volljährigkeit hinausgehenden Unterstützung, im Rahmen der Jugendhilfe. Für viele Jugendliche droht dieser Abbruch bereits, wenn sie überhaupt erst einmal in der Jugendhilfe "richtig" angekommen sind, da sich für viele Kinder und Jugendliche die Phase der (vorläufigen) Inobhutnahme über einen sehr langen Zeitraum hinausgezogen hat.
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