Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten und stellt Wissenschaft und Praxis vor Herausforderungen - auch und gerade mit Blick auf den Datenschutz. Ziel der Arbeit ist es, dieses noch junge Schnittstellengebiet wissenschaftlich zu durchdringen und rechtssichere sowie praxistaugliche Lösungswege aufzuzeigen. Dafür werden die einzelnen Stadien eines Meldeverfahrens analysiert, das Verhältnis der/des Datenschutzbeauftragten zur internen Meldestelle geklärt und die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte ins Meldeverfahren eingeordnet. Schwerpunkte der Untersuchung bilden das Verhältnis von Vertraulichkeit und Transparenz sowie die Datenverarbeitung in einer Konzernmeldestelle und durch eine rechtsanwaltliche Ombudsstelle.Die Arbeit ist mit dem BCM (Berufsverband der Compliance Manager) Nachwuchsförderpreis in der Kategorie "Beste Dissertation" ausgezeichnet worden.
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