Zum WerkNach einem teilweise komplexen Gesetzgebungsverfahren ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Ende Mai 2023 verkündet worden und Anfang Juli 2023 in Kraft getreten. Der vorliegende Kommentar gibt für das neue Recht eine umfassende Darstellung an die Hand, die insbesondere auch die europarechtlichen Einflüsse, die gängige Rechtsprechung sowie die einschlägige Literatur berücksichtigt. So können entsprechende Schutzmechanismen gezielt im Unternehmen etabliert und empfindliche Bußgelder sowie Reputationsverlust effektiv vermieden werden.Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualität anhand der im Vermittlungsausschuss gefundenen Fassung des Gesetzes sowie entsprechender Nebengesetzepraxisorientierte Kommentierung von einem ausgewiesenen ExpertenteamBeleuchtung der europarechtlichen Hintergründe zur effektiven Auslegung der GesetzesbestimmungenZielgruppeFür Vorstände und Geschäftsführende in Unternehmen, Compliance- bzw. Whistleblowing-Beauftragte, Syndizi, Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Richterinnen und Richter am Arbeits- und Zivilgericht.