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Hinweisgeber spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine wichtige Rolle. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, sind Strafverfolgungsbehörden auf Hinweise angewiesen. Bei großen Skandalen in jüngerer Zeit - vom organisierten Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte bis hin zum Wirecard-Skandal - spielten Whistleblower bei der Entdeckung und Aufklärung eine Rolle. Potenzielle Hinweisgeber genießen bislang jedoch nur einen lückenhaften Schutz. Ohne gesetzlichen Schutzrahmen wird daher ein Hinweisgeber sich gegen eine Meldung…mehr

Produktbeschreibung
Hinweisgeber spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine wichtige Rolle. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, sind Strafverfolgungsbehörden auf Hinweise angewiesen. Bei großen Skandalen in jüngerer Zeit - vom organisierten Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte bis hin zum Wirecard-Skandal - spielten Whistleblower bei der Entdeckung und Aufklärung eine Rolle. Potenzielle Hinweisgeber genießen bislang jedoch nur einen lückenhaften Schutz. Ohne gesetzlichen Schutzrahmen wird daher ein Hinweisgeber sich gegen eine Meldung entscheiden. Nun soll die Whistleblower-Richtlinie 2019 Verbesserung bringen. Durch diese werden nationale Gesetzgeber in die Pflicht genommen, einen gesetzlichen Rahmen für Hinweisgebersysteme und den Schutz von Whistleblowern zu erlassen. Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Richtlinie auf den strafrechtlichen Schutz von Hinweisgebern und die Möglichkeit einer Vertraulichkeitszusage.
Autorenporträt
Nina Fischer studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Dort belegte sie den Schwerpunktbereich 'Kriminalwissenschaften'. Während des Studiums absolvierte sie einen Erasmusaufenthalt an der Universität in Leuven (Belgien). Von 2016 bis 2019 arbeitete sie am Lehrstuhl für internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht als studentische Hilfskraft. Im Juli 2019 schloss sie die erste juristische Staatsprüfung ab. Anschließend war Nina Fischer weiterhin am Lehrstuhl für internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Zeitgleich verfasste sie ihre Dissertation. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie im OLG Bezirk Bamberg (Landgericht Würzburg).