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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,3, , Veranstaltung: Eine vergleichende Untersuchung anhand des Fraud Diamonds, Sprache: Deutsch, Abstract: Inwiefern können Hinweisgebersysteme eine präventiv hemmende Wirkung auf potenzielle Wirtschaftsstraftäter auslösen? In der Arbeit werden die grundlegenden Ziele und Methoden von Hinweisgebersystemen den vier Merkmalen des kriminologischen Erklärungsmodells des Fraud Diamonds gegenübergestellt und es wird analysiert, ob die Charakteristika von Hinweisgebersysteme potenzielle Kriminelle von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,3, , Veranstaltung: Eine vergleichende Untersuchung anhand des Fraud Diamonds, Sprache: Deutsch, Abstract: Inwiefern können Hinweisgebersysteme eine präventiv hemmende Wirkung auf potenzielle Wirtschaftsstraftäter auslösen? In der Arbeit werden die grundlegenden Ziele und Methoden von Hinweisgebersystemen den vier Merkmalen des kriminologischen Erklärungsmodells des Fraud Diamonds gegenübergestellt und es wird analysiert, ob die Charakteristika von Hinweisgebersysteme potenzielle Kriminelle von Wirtschaftsstraftaten zurückhalten können. In den letzten Jahren traten wiederholt Schlagzeilen auf, in denen Hinweise zu Missständen in Unternehmen durch Hinweisgeber bekannt gemacht wurden. Eine der bekanntesten Hinweisgeber der jüngsten Zeit ist Edward Snowden, der im Jahr 2013 Enthüllungen über eine starke Überwachung durch die USA öffentlich machte. Ein Schwerpunkt dieser publizierten Unterlagen war die Terrorabwehr. Dieser Fall erreichte aufgrund der Sensibilität und der internationalen Relevant der Daten eine weltweite Bekanntheit. Solche Fälle machen deutlich, dass die Implementierung von Hinweisgebersystemen eine wesentliche Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung spielen. Die gesetzlichen Regelungen werden innerhalb der EU und auch in Deutschland formuliert und müssen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, Personen mit Kenntnis über wirtschaftskriminelle Handlungen eine sichere Plattform zu bieten, diese zu melden. Die Systeme erfüllen damit eine aufdeckende Wirkung. Eine präventive Wirkung ist wünschenswert. Dafür müssten die Hinweisgebersysteme jedoch bereits vor Durchführung einer rechtswidrigen Tat auf den potenziellen Täter einwirken und ihn von der Planung und Durchführung abhalten. Um diese Wirkung zu erreichen, sind Kenntnisse über die Tätermotive von Wirtschaftsstraftätern notwendig.
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