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In addition to the state of art as well as the legal situation, this work deals with key ethical problems (brain death, distributive justice, quality of life and human dignity). Its aim is to combine the various subjects and problems and to start an interdisciplinary debate in order to structure and objectify the discussion which has at times been highly polemical. The appendix contains a reprint of the law passed in 1997 as well as the different bills which were discussed in parliament.

Produktbeschreibung
In addition to the state of art as well as the legal situation, this work deals with key ethical problems (brain death, distributive justice, quality of life and human dignity). Its aim is to combine the various subjects and problems and to start an interdisciplinary debate in order to structure and objectify the discussion which has at times been highly polemical. The appendix contains a reprint of the law passed in 1997 as well as the different bills which were discussed in parliament.
Autorenporträt
Dieter Birnbacher, geboren 1946, Studium der Philosophie, Anglistik und Allgemeinen Sprachwissenschaft in Düsseldorf, Cambridge und Hamburg. B.A. 1969 (Cambridge), Promotion 1973 (Hamburg), Habilitation 1988 (Essen). Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent an der Pädagogischen Hochschule Hannover und als Akademischer Rat an der Universität Essen. Von 1993 bis 1996 Professor für Philosophie an der Universität Dortmund, seit 1996 an der Universität Düsseldorf. Mitglied der Philosophisch Politischen Akademie.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 17.01.1998

Bis zum Tod sind wir Dilettanten
Transplantationsmedizin und die normative Macht des Meßbaren

Das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Organtransplantation regelt viele Fragen, doch eine Reihe von Problemen läßt es ungelöst. Zu den wichtigsten zählt das Problem der Organverteilung, der sogenannten Allokation. Die deutschsprachige Literatur dazu ist bislang nicht sehr umfangreich. Um so erfreulicher ist es, daß in einem Sammelband, der ganz unterschiedliche Aspekte der Transplantationsmedizin zum Gegenstand hat, gleich drei Beiträge (alle aus Philosophenhand) diesem Thema gewidmet sind.

Organe sind ein knappes Gut, die Wartelisten lang. Die Zuteilung oder Verweigerung eines Fremdorgans ist häufig eine Entscheidung über Leben und Tod. Wer darf, wer will hier entscheiden? Das Transplantationsgesetz verweist für die Organvermittlung sowie die Aufnahme in Wartelisten schlicht auf "Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen". Doch was verbirgt sich hinter diesen Regeln? Urban Wiesing zeigt am Beispiel der Zuteilung von Spendernieren durch das europäische Vermittlungszentrum "Eurotransplant", wieweit die Auswahl der angewandten Kriterien auf ethischen Prinzipien beruht. Vom Mythos rein medizinischer Kriterien bleibt danach nicht viel übrig. Wiesing warnt sogar generell davor, genuine Wertentscheidungen durch das Etikett "medizinisch" unkenntlich zu machen und ihnen "einen vermeintlichen Anschein wissenschaftlicher Neutralität zu verschaffen".

Die Frage der moralischen Vertretbarkeit von Verteilungskriterien, die potentiell alle Bürger angehen, muß laut Wiesing vielmehr von der gesamten Gesellschaft geklärt werden. Die Ärzteschaft könne hier lediglich im Auftrag und unter Kontrolle der gesellschaftlichen Gremien handeln. Hartmut Kliemt sieht in der bequemen Delegierung des Allokationsproblems an die Mediziner sogar ein beträchtliches Skandalpotential, wenn die Öffentlichkeit durch die Camouflage nichtmedizinischer Gesichtspunkte als medizinische getäuscht werde.

Auch Rolf Lachmann, Norbert Meuter und Oswald Schwemmer betrachten in ihrem Aufsatz die Allokation im Kern als ethisches Problem. Sie stellen (mit Bedauern?) fest, daß sich die medizinische Praxis von den ethischen Orientierungen einer Gesellschaft "nicht vollständig ablösen kann", möchten die Ethik aber "in die Handlungswirklichkeit der Transplantationsmedizin" führen. Die anschließende Polemik gegen vermeintlich inhaltsleere ethische Prinzipien klingt jedoch hohl, wenn nicht zugleich angegeben wird, wie Maßstäbe zur Beurteilung überhaupt gewonnen werden sollen. Der Hinweis auf "natürliche" Grundlagen der Entscheidungen, die sich "ohne weiteres aus der Sache selbst" zu ergeben scheinen, bleibt unbefriedigend und bestätigt nur Wiesings Neutralisierungsverdacht. Ebensowenig überzeugt die angesichts immer komplexer werdender Regelungssysteme sympathisch klingende Forderung nach einem möglichst großen Ermessensspielraum des einzelnen Arztes. Wiesings Einwand, daß durch eine Rolle des Arztes als Verteiler begrenzter Dienstleistungen die Vertrauensbasis der Arzt-Patient-Beziehung erschüttert würde, ist plausibel.

Während die von Kliemt und Wiesing gewünschte öffentliche Diskussion von Allokationsrichtlinien noch aussteht, ist über das Hirntodkonzept lange und heftig gestritten worden. Auch hier hat der Bundestag schließlich auf den "Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" verwiesen. Dieter Birnbacher macht dagegen noch einmal deutlich, daß die Frage, ob irreversibles Hirnversagen mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen sei, ebenfalls kein medizinisches Spezialproblem ist. Besondere fachliche Kompetenz komme dem Mediziner nur auf der Ebene der Kriterien und Tests zu. Eine Definition des Todes müsse jedoch vor dem Hintergrund eines kulturell geprägten Todesbegriffs auf Angemessenheit und Zweckmäßigkeit geprüft werden, wofür der Mediziner keine größere Autorität als jeder Laie geltend machen dürfe.

Birnbacher, der als Philosoph im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer die Stellungnahme zum "Hirntod als sicheres Todeszeichen" mit erarbeitet hat, gesteht offen das "emotionale Paradox" ein, daß der Hirntote nach dieser Auffassung "gleichzeitig tot ist und unleugbare Lebenszeichen von sich gibt". Diese Lebenszeichen lassen sich nicht einfach aus der Welt dekretieren, wie es der Moraltheologe Franz Furger versucht. Ihm gilt der Hirntod als sicherstes Todeszeichen, "da es exakt definiert ist". Für das von Birnbacher konstatierte "Helldunkel des Zweifels und der Ungewißheit", in die die Transplantationsmedizin den Todesbegriff getaucht habe, ist bei Furger kein Platz. Statt dessen beugt sich wohlfeile Existentialrhetorik folgsam der normativen Kraft des Meßbaren.

Ein erster Gegenstand für die von Kurt Bayertz geforderte "Ethikfolgenabschätzung" dürfe die unter Bioethikern verbreitete interessenorientierte Ethik mit ihrem umstrittensten Vertreter Peter Singer sein. Johann S. Ach nimmt sie in seinem abschließenden Beitrag zum Ausgangspunkt für Überlegungen zur Xenotransplantation. Die Organübertragung zwischen artfremden Individuen ist zwar noch mit zahlreichen, vor allem immunologischen Problemen verbunden, wird von vielen aber schon als die Zukunft der Transplantationsmedizin angesehen. Damit bestätigt sich ein weiteres Mal das Grundgesetz der Medizinethik: Die Technik gibt die Richtung vor, die Moral hinkt hinterher. ACHIM BAHNEN

Johann S. Ach, Michael Quante (Hrsg.): "Hirntod und Organverpflanzung". Ethische, medizinische, psychologische und rechtliche Aspekte der Transplantationsmedizin. Verlag frommann-holzboog, Stuttgart 1997. 416 S., br., 58,- DM.

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»Gerade eine Praxis wie die der Organtransplantation bedarf einer interdisziplinären Behandlung. Der vorliegende Band darf als gelungener Beitrag dazu empfohlen werden.« Werner Wolbert, Theologische Revue »Umfangreiche Literatur, das Hirntodprotokoll, verschiedene Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen machen dieses Buch zum wichtigen Informationsträger im Hinblick auf dieses kontrovers diskutierte Thema. [...] Mit einem umfangreichen Anhang stellt dieses Buch eine gelungene Einführung in die vielfältigen Aspekte der Organtransplantation nicht nur im Zusammenhang mit dem Hirntod dar.« Philosophischer Literaturanzeiger