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Seit Begründung der auf zehn Bände angelegten Edition HANDBUCH DES STAATSRECHTS im Jahre 1987 sind gravierende politische Veränderungen eingetreten (Wiedervereinigung), die nicht zuletzt auch in staats- und verfassungsrechtlicher Hinsicht von Bedeutung geworden sind und demzufolge auch in der Edition (Bände VIII und IX) ihren Eingang gefunden haben. Teilweise sind die dort enthaltenen Beiträge nun in die Neuauflage des Bandes I eingeflossen. Im Zusammenhang mit der thematischen Neuordnung haben die Herausgeber zugleich auch neue Autoren gewinnen können, die allesamt Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sind.…mehr

Produktbeschreibung
Seit Begründung der auf zehn Bände angelegten Edition HANDBUCH DES STAATSRECHTS im Jahre 1987 sind gravierende politische Veränderungen eingetreten (Wiedervereinigung), die nicht zuletzt auch in staats- und verfassungsrechtlicher Hinsicht von Bedeutung geworden sind und demzufolge auch in der Edition (Bände VIII und IX) ihren Eingang gefunden haben. Teilweise sind die dort enthaltenen Beiträge nun in die Neuauflage des Bandes I eingeflossen. Im Zusammenhang mit der thematischen Neuordnung haben die Herausgeber zugleich auch neue Autoren gewinnen können, die allesamt Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sind.
Autorenporträt
Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.Prof. Dr. Paul Kirchhof ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 14.02.2001

Halbtrocken

STAATSRECHT. Die Krönung eines großen Werkes entbehrt in der Regel des äußeren Glanzes; es geht um eine etwas trockene Notwendigkeit. Den neun Bänden des von Josef Isensee (Bonn) und Paul Kirchhof (ehemals Bundesverfassungsrichter, jetzt wieder Heidelberg) herausgegebenen Handbuch des Staatsrechts ist nun der zehnte angefügt worden. Er enthält das Sachregister, ist ebenso stattlich wie die neun Bände, die inhaltlich diese Enzyklopädie ausmachen. Das Werk ist mit der Darstellung der jüngeren deutschen Verfassungsgeschichte und der "Grundstrukturen des Verfassungsstaats" im Jahre 1987 begonnen worden. Mit dem siebenten Band, der vom Schutz der Verfassung und ihrem Einbau in internationales, vor allem europäisches Recht handelt, schien das Ziel erreicht zu sein. Die deutsche Vereinigung forderte zwei weitere Bände, den achten und den neunten. Der Anfang, über Deutschlands Rechtslage unter den Bedingungen der Teilung, war nun ein Stück Verfassungsgeschichte. Den aktuellen Stand können die beiden Bände (1995 und 1997) nicht haben. Da sind die noch nicht zum Rechtsfrieden gebrachten Eigentumsfragen. Im Fluß ist die etwas hilflos so genannte "Herstellung der inneren Einheit". Auch der frühe Band über den Schutz der Verfassung wird vielleicht in einigen Jahren - wegen der jetzt gestellten Anträge auf Verbot einer Partei, der NPD - einer Ergänzung bedürfen: Nach 44 Jahren Pause wurde dieses Instrument des Verfassungsschutzes aus dem Arsenal hervorgeholt. Beiträge wie etwa die von Isensee über "Staat und Verfassung" oder von Kirchhof über den diskursiven Charakter der Recht-"Sprechung" haben Bestand. Der Registerband enthält auch eine Liste der einschlägigen Gesetze und höchstrichterlichen Entscheidungen, vor allem aber mehr als 8000 Hauptstichwörter, die im Detail erweitert werden zu 69 000 Fundstellen. Bei aller Ausführlichkeit wird der eine oder andere Zugang-Suchende etwas vermissen. Zum Beispiel ist es schwer, die Partien zu finden, die von der nicht immer eindeutigen Geltung des Grundgesetzes auch für die DDR in den Zeiten der Teilung handeln. Wird ein Sachregister zu feinmaschig, erschwert das die Auffindbarkeit. Sind die Stichworte zu weit gefaßt, bleibt die Suche nach dem Detail mühsam oder gar vergeblich. Das ist das Los auch von "Sachkatalogen" großer Bibliotheken. Das nun vollendete Handbuch ist eine staatsrechtliche Bibliothek in einem. Josef Isensee/Paul Kirchhof (Herausgeber): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band X - Gesamtregister. Bearbeitet von Cornelia Paehlke-Gärtner. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2000. IX und 1192 Seiten, 348,- Mark.)

fr.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Rudolf Wassermann in: Recht und Politik 2/2006

"Die Ausstattung der Bände ist vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbar für jede wissenschaftliche Bibliothek, die sich mit dem Staat beschäftigt, und für jede Gerichtsbibiothek. Es stellt eine Zierde dar für jede Anwaltskanzlei, die etwas auf sich hält."
Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger, Mainz in: VBlBW 4/2006

"Jubel ist angebracht! Der 'Isensee/Kirchhof', der summa summarum zu gut ist, als dass er es sich leisten könnte, von der Zeit überholt zu werden ... erscheint in der 3. Auflage."
Prof. Dr. Horst Sendler in: DVBl 1/2004

"Das Handbuch des Staatsrechts gehört schon seit seiner ersten Auflage zu den herausragenden Werken; es hat ... einen der ersten Plätze in der staatsrechtlichen Literatur gewonnen und bedarf keiner besonderen Empfehlung mehr ... Man kann zuversichtlich sein, dass die weiteren Bände die hohen Erwartungen erfüllen, die die Lektüre des neuen ersten Bands weckt."
Prof. Dr. Ernst Benda in: DÖV 9/2004

Rudolf Wassermann in: Recht und Politik 2/2006
"Die Ausstattung der Bände ist vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbar für jede wissenschaftliche Bibliothek, die sich mit dem Staat beschäftigt, und für jede Gerichtsbibiothek. Es stellt eine Zierde dar für jede Anwaltskanzlei, die etwas auf sich hält."
Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger, Mainz in: VBlBW 4/2006

"Jubel ist angebracht! Der 'Isensee/Kirchhof', der summa summarum zu gut ist, als dass er es sich leisten könnte, von der Zeit überholt zu werden ... erscheint in der 3. Auflage."
Prof. Dr. Horst Sendler in: DVBl 1/2004

"Das Handbuch des Staatsrechts gehört schon seit seiner ersten Auflage zu den herausragenden Werken; es hat ... einen der ersten Plätze in der staatsrechtlichen Literatur gewonnen und bedarf keiner besonderen Empfehlung mehr ... Man kann zuversichtlich sein, dass die weiteren Bände die hohen Erwartungen erfüllen, die die Lektüre des neuen ersten Bands weckt."
Prof. Dr. Ernst Benda in: DÖV 9/2004