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Die Baugewerke
Das Reichsinnungszeichen des Bauhandwerks enthält die aus Zeiten der Zünfte überlieferten Symbole Zirkel, Dreieck, Hammer und Kelle. Zirkel und Dreieck sollen darauf verweisen, dass das Baugewerbe schon immer Risse und Pläne selbst fertigt, während Hammer und Kelle auf die praktische Arbeit verweisen. Die Farben sind rot und weiß. Das Zeichen ist nicht mehr geschützt, wird aber noch häufig als Innungszeichen verwendet. Zum Reichsinnungsverband der Baugewerke gehörten laut Anordnung über Reichsinnungsverbände vom 21. Mai und 13. August 1935 die Maurer (Hoch- und Tiefbau,…mehr

Produktbeschreibung
Die Baugewerke

Das Reichsinnungszeichen des Bauhandwerks enthält die aus Zeiten der Zünfte überlieferten Symbole Zirkel, Dreieck, Hammer und Kelle. Zirkel und Dreieck sollen darauf verweisen, dass das Baugewerbe schon immer Risse und Pläne selbst fertigt, während Hammer und Kelle auf die praktische Arbeit verweisen. Die Farben sind rot und weiß.
Das Zeichen ist nicht mehr geschützt, wird aber noch häufig als Innungszeichen verwendet.
Zum Reichsinnungsverband der Baugewerke gehörten laut Anordnung über Reichsinnungsverbände vom 21. Mai und 13. August 1935 die Maurer (Hoch- und Tiefbau, Landeskulturbau, Schornsteinbauer und Betonbauer), Brunnenbauer, Backofenbauer (Feuerungstechniker) und die Baunebengewerke (Beton- und Kunststeinhersteller, Mosaikleger, Platten-, Steinholz- und Fliesenleger, Terrazzomacher, Wärme-, Kälte- und Schallschutzhersteller).
Die Maurer, Feuerungs- und Schornsteinbauer sowie Beton- und Stahlbetonbauer gehören zur Berufsgruppe 44: Maurer, Betonbauer. Die Brunnenbauer sind in die Berufsgruppe 46: Straßen-, Tiefbauer eingeordnet. Die Backofenbauer wurden in den Beruf Ofen- und Luftheizungsbauer integriert (Berufsgruppe 48: Bauausstatter). Beton- und Kunststeinhersteller sowie Terrazzomacher gingen in dem Berufsbild des Betonstein- und Terrazzoherstellers auf (Berufsgruppe 11: Baustoffhersteller). Die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie die Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer gehören ebenfalls zur Berufsgruppe 48: Bauausstatter.
Diese Berufe gehören alle zum Bau- und Ausbaugewerbe.