Document from the year 2009 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: English, abstract: Die Ausübung der Gerichtsbarkeit gehörte immer zu den bedeutendsten Funktionen des Staates. Die Hauptaufgabe der Gerichte ist die Gewährung des Rechtsschutzes auf gesetzliche Art und Weise. Dies ergibt sich aus den Grundfunktionen des Rechtsstaates, die in der Garantie des Rechtes auf den Rechtsschutz bestehen. Jeder Mensch soll das Recht auf einen freien Zugang zu den Gerichten haben. Wenn wir dieses Problem aus historischer Sicht betrachten, stellen wir fest, dass das Recht auf Gerichtsschutz in Magna Charta Libertatum aus dem Jahre 1215 zum ersten Mal verankert wurde. Aus der Charta gehen auch weitere Verfassungsdokumente aus, vor allem Habeas Corpus Act aus dem Jahre 1679 und Bill of Rights aus dem Jahre 1689. Das Recht auf Gerichtsschutz wurde auch in den französischen und amerikanischen verfassungsrechtlichen Normen verankert. Es waren vor allem schon die französische Verfassung aus dem Jahre 1791 und die Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten aus dem Jahre 1791.Das Recht auf Gerichtsschutz beinhalten auch die bedeutendsten internationalen Dokumente. In diesem Zusammenhang ist es nötig auf Art. 8 und 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Aufmerksam zu machen. Sie wurde im Jahre 1948 von den Vereinten Nationen angenommen. Die in dieser Deklaration verankerten Gedanken wurden vor allem im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert. Das weitere völkerrechtliche Dokument, das das Recht auf Gerichtsschutz beinhaltet, ist die im Jahre 1950 im Rom abgeschlossene Europäische Menschenrechtskonvetion.
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