Neu an dem Honorartabellenbuch ist nunmehr die Fortschreibung der Tabellen über die festgesetzt Honorartafeln hinaus. Damit wird das Tabellenbuch den praktischen Anforderungen an den Markt gerecht, dass bei immer mehr Baumaßnahmen die anrechenbaren Kosten über den preisrechtlich bestimmten Honorartafeln liegen.
Im Honorartabellenbuch ist der Verordnungstext in der bewährten Form auf farbigen Seiten sowie eine praxis-orientierte Unterteilung sämtlicher Honorartafeln abgedruckt, um Auftraggebern und Auftragnehmern einen schnellen Überblick über die zu erwartenden Honorare zu geben und um Zeit und Kosten zu ersparen.
Neu an dem Honorartabellenbuch ist nunmehr die Fortschreibung der Tabellen über die festgesetzten Honorartafeln hinaus. Damit wird das Tabellenbuch den praktischen Anforderungen an den Markt gerecht, dass bei immer mehr Baumaßnahmen die anrechenbaren Kosten über den preisrechtlich bestimmten Honorartafeln liegen. Auf Basis der fortgeschriebenen Honorartafeln der Finanzverwaltung Baden-Württembergs (so genannte RiFT-Tabellen) werden fortgeschriebene Honorartafeln für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Thermische Bauphysik bis 500.000.000 € in praxisgerechten Intervallen unterteilt.
Die Einleitung wurde wieder von Rechtsanwalt Professor Dr. Horst Locher verfasst.
Im Honorartabellenbuch ist der Verordnungstext in der bewährten Form auf farbigen Seiten sowie eine praxis-orientierte Unterteilung sämtlicher Honorartafeln abgedruckt, um Auftraggebern und Auftragnehmern einen schnellen Überblick über die zu erwartenden Honorare zu geben und um Zeit und Kosten zu ersparen.
Neu an dem Honorartabellenbuch ist nunmehr die Fortschreibung der Tabellen über die festgesetzten Honorartafeln hinaus. Damit wird das Tabellenbuch den praktischen Anforderungen an den Markt gerecht, dass bei immer mehr Baumaßnahmen die anrechenbaren Kosten über den preisrechtlich bestimmten Honorartafeln liegen. Auf Basis der fortgeschriebenen Honorartafeln der Finanzverwaltung Baden-Württembergs (so genannte RiFT-Tabellen) werden fortgeschriebene Honorartafeln für Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Thermische Bauphysik bis 500.000.000 € in praxisgerechten Intervallen unterteilt.
Die Einleitung wurde wieder von Rechtsanwalt Professor Dr. Horst Locher verfasst.