Der Kommentar bringt Sie als Baujurist, Architekt oder Ingenieur schnell und umfassend auf den neuesten Rechtsstand. In verständlicher Sprache, dennoch wissenschaftlich fundiert und vor allem lösungsorientiert setzen sich die Autoren mit der novellierten HOAI auseinander. Auch die Neuauflage enthält eine umfangreiche Einführung in das Architekten- und Ingenieurrecht und gibt den aktuellen Stand zum Architektenvertragsrecht, zur Architektenhaftung sowie zum neuen Bauvertragsrecht wieder. Die Autoren haben sowohl die seit der Novelle erschienene Fachliteratur als auch die seitdem ergangenen Rechtsprechung sowie das neue Bauvertragsrecht eingearbeitet.
"In Ergänzung mit weiterführender Literatur und der aktuellen Rechtsprechung eignet sich dieser Kommentar besonders gut zur Beurteilung, Anwendung und praxisgerechten Lösung strittiger Honorarfragen bezüglich der gesetzlichen Neuregelungen der HOAI und stellt damit eine große Hilfe für die Praxisarbeit von Architekten und Ingenieuren, Juristen, Bauunternehmern und Bauträgern dar." (Dr. Markus Vogelheim, NZBau 3/2019, S. 169) Stimmen zur 1. Auflage: "Das Werk ist übersichtlich gegliedert und für Juristen, Architekten und Ingenieure sowie für Sachverständige von hohem Informationsgehalt und ein praktisches Nachschlagewerk." (Dipl.-Ing. agr. A. Tiedtke-Crede, Wertermittlungsforum 04/2011) "Aus der Praxis für die Praxis". Das Buch stellt eine umfassende, gehaltvolle und anreichernde Analyse der HOAI 2009 dar. Ein wesentlicher Pluspunkt ist die gute Lesbarkeit sowie ein gründlich zusammengestelltes Anlagen- und Stichwortverzeichnis. ...sehr zur Lektüre und zum Nachschlagen empfohlen." (Fabian Thiel, Zfi 02/2012) "Der HOAI-Praktikerkommentar ist ein hilfreiches Nachschlagewerk für jeden Beteiligten..." (Burkhard Kreuter, VDV Magazin 01/2012) "Dieser Kommentar bietet allen, die mit der HOAI befasst sind, ein aktuelles, umfassendes und praxisorientiertes Hilfsmittel." (Bernd Düsterdiek, Stadt und Gemeinde 12/2011) "Der Herausgeber wünscht sich in seinem Vorwort, dass das Gemeinschaftswerk als "Kommentar aus der Praxis für die Praxis" aufgenommen werde. Dafür bietet der Kommentar alle Voraussetzungen, so dass ihm viele Leser und weitere Auflagen vorausgesagt werden sollten." (Prof. Dr. Hans Ganten, Der BauSV 5/2012)