In den Boomjahren der Nachkriegszeit entwickelte sich die Schweiz zu einem Einwanderungsland. Die Arbeitsmarkt- und Fremdenpolizeibehörden von Bund und Kantonen versuchten der sich rasant wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität mit einem Spagat beizukommen. Sie wollten den steigenden Bedarf der Arbeitgeber an ausländischen ArbeiterInnen decken und gleichzeitig die Zuwanderung zwecks «Überfremdungsabwehr» unter Kontrolle halten.Am Beispiel von Basel-Landschaft, dem Kanton mit der stärksten Industrialisierung und Bevölkerungszunahme der Nachkriegszeit und dem…mehr
In den Boomjahren der Nachkriegszeit entwickelte sich die Schweiz zu einem Einwanderungsland. Die Arbeitsmarkt- und Fremdenpolizeibehörden von Bund und Kantonen versuchten der sich rasant wandelnden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität mit einem Spagat beizukommen. Sie wollten den steigenden Bedarf der Arbeitgeber an ausländischen ArbeiterInnen decken und gleichzeitig die Zuwanderung zwecks «Überfremdungsabwehr» unter Kontrolle halten.Am Beispiel von Basel-Landschaft, dem Kanton mit der stärksten Industrialisierung und Bevölkerungszunahme der Nachkriegszeit und dem Selbstverständnis des «Entwicklungskantons par excellence», lotet der Autor Gestaltungsspielräume des Vollzugsföderalismus aus. Er richtet seinen Blick auf die Akteure des seit 1945 kantonalisierten Arbeitsmigrationsregimes und zeigt den entscheidenden Einfluss kantonaler Behörden, interkantonaler Konferenzen sowie einzelner Spitzenbeamten auf. Diese innenpolitische Perspektive verdeutlicht, wie der Föderalismus die Schweizer Migrationspolitik prägt. Selbst in den 1960er und 70er Jahren, als der Bund die Zuwanderung stabilisieren wollte, war ohne Kantone kein Staat zu machen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Inhaltsangabe
1. Die zentrale Rolle der Kantone in der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik1.1 Basel-Landschaft1.2 Fragestellung1.3 Aufbau1.4 Über Fremde schreiben2. Die Schweizer Arbeitsmigrationspolitik 1945-1975: Überblick, zeitliche Eingrenzung und Periodisierung2.1 1945: Epochengrenze der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik2.2 1945-1975: Vier Phasen der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik2.2.1 Die zweite Hälfte der 1940er Jahre (1945-1948): Installation eines kantonalisierten Arbeitsmigrationsregimes2.2.2 Die «langen» 1950er Jahre (1948-1964): Laisser-faire und «Rotationsmodell»2.2.3 Die 1960er Jahre (1964-1970): Niederlassungsprinzip und Plafonierungsversuche2.2.4 Die «kurzen», aber über sich hinausweisenden 1970er Jahre (1970-1975): «Stabilisierungspolitik» mit Globalplafond und Kontingenten2.3 1975: Das Ende der Hochkonjunktur als Einschnitt in migrationspolitisch unruhiger Zeit3. Vollzugsföderalismus in der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik - systematischer Überblick über Strukturen und Akteure am Beispiel Basel-Landschaft3.1 Das System des Vollzugsföderalismus in der Arbeits migrationspolitik: Rechtliche Grundlagen und Strukturen3.1.1 Bundesverfassungsartikel 69ter von 1925 und ANAG 1931/34 als Grundlagen der Arbeitsmigrationspolitik und ihres Vollzugsföderalismus3.1.2 Die Vollzugsregelung in der Arbeitsmigrationspolitik zwischen Bund und Kantonen3.2 Die Praxis des Vollzugsföderalismus in der Arbeitsmigrationspolitik: Das Zusammenspiel der Akteure des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft3.2.1 Die Regelung der Arbeitsmigrationspolitik und ihres Vollzugs nach dem Kriegsende 19453.2.2 Der Vollzug der Arbeitsmigrationspolitik im Kanton Basel-Landschaft: Strukturen und Akteure3.3 Die Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik und ihres Vollzugs durch Bund und Kantone: Akteure und ihre Diskussions- und Entscheidungsstrukturen3.3.1 Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik durch die Exekutive auf dem Verordnungsweg3.3.2 Die zentrale Bedeutung der institutionellen föderalen Strukturen für die Kooperation von Bund und Kantonen in der Arbeitsmigrationspolitik3.3.3 Die vier für die Arbeitsmigrationspolitik zuständigen interkantonalen Konferenzen3.3.4 Weitere in die Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik involvierte Akteure: Interessenverbände, ausserparlamentarische Kommissionen3.3.5 Die wichtigsten Persönlichkeiten der Arbeitsmigrationspolitik aufseiten des Bundes3.3.6 Zur Verbindung zwischen wissenschaftlicher Forschung und politischer Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik und zum Stand der zeitgenössischen Forschung4. Die kantonalisierte Schweizer Arbeitsmigrationspolitik am Beispiel Basel-Landschaft 1945-19754.1 Ausländische «Konjunkturarbeiter» in kantonaler Zulassungskompetenz: Installation des Arbeitsmigrationsregimes der Nachkriegszeit (1948)4.1.1 Beginn der Neuordnung des Arbeitsmigrationsregimes gleich nach dem Kriegsende 19454.1.2 Erweiterte Kompetenzen für die Kantone und engere Zusammenarbeit zwischen Fremdenpolizei- und Arbeitsmarktbehörden: Die Bundesratsbeschlüsse und Weisungen vom 20. Januar 19484.1.3 Konsolidierung der Kantonalisierung des Arbeitsmigrationsregimes im teilrevidierten ANAG vom 8. Oktober 19484.1.4 Die Umsetzung des kantonalisierten Arbeitsmigrationsregimes in Basel-Landschaft 1948-1950: Ausländische «Konjunkturarbeiter» im Dienst der Arbeitsmarktpolitik4.2. Laisser-faire und «Rotationsprinzip»: Widersprüche der kantonalisierten «Fremdarbeiterpolitik» (1950er Jahre)4.2.1 Arbeitsmigrationspolitik der 1950er Jahre: Anwendung und Anpassung der Leitlinien von 1948 durch Bund und Kantone4.2.2 Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Landschaft der 1950er Jahre4.2.3 Basel-landschaftliche Arbeitsmigrationspolitik in Jahren des zunehmend «ausgepowerten» Arbeitsmarkts: «Import» von Arbeitskräften um fast jeden Preis4.2.4 Der Bewusstseinswandel von 1957/58: Ausländer nicht bloss als «Konjunkturpuffer», sondern als «Zünglein an der Waage» des basel-landschaftlichen Arbeitsm
1. Die zentrale Rolle der Kantone in der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik1.1 Basel-Landschaft1.2 Fragestellung1.3 Aufbau1.4 Über Fremde schreiben2. Die Schweizer Arbeitsmigrationspolitik 1945-1975: Überblick, zeitliche Eingrenzung und Periodisierung2.1 1945: Epochengrenze der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik2.2 1945-1975: Vier Phasen der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik2.2.1 Die zweite Hälfte der 1940er Jahre (1945-1948): Installation eines kantonalisierten Arbeitsmigrationsregimes2.2.2 Die «langen» 1950er Jahre (1948-1964): Laisser-faire und «Rotationsmodell»2.2.3 Die 1960er Jahre (1964-1970): Niederlassungsprinzip und Plafonierungsversuche2.2.4 Die «kurzen», aber über sich hinausweisenden 1970er Jahre (1970-1975): «Stabilisierungspolitik» mit Globalplafond und Kontingenten2.3 1975: Das Ende der Hochkonjunktur als Einschnitt in migrationspolitisch unruhiger Zeit3. Vollzugsföderalismus in der Schweizer Arbeitsmigrationspolitik - systematischer Überblick über Strukturen und Akteure am Beispiel Basel-Landschaft3.1 Das System des Vollzugsföderalismus in der Arbeits migrationspolitik: Rechtliche Grundlagen und Strukturen3.1.1 Bundesverfassungsartikel 69ter von 1925 und ANAG 1931/34 als Grundlagen der Arbeitsmigrationspolitik und ihres Vollzugsföderalismus3.1.2 Die Vollzugsregelung in der Arbeitsmigrationspolitik zwischen Bund und Kantonen3.2 Die Praxis des Vollzugsföderalismus in der Arbeitsmigrationspolitik: Das Zusammenspiel der Akteure des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft3.2.1 Die Regelung der Arbeitsmigrationspolitik und ihres Vollzugs nach dem Kriegsende 19453.2.2 Der Vollzug der Arbeitsmigrationspolitik im Kanton Basel-Landschaft: Strukturen und Akteure3.3 Die Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik und ihres Vollzugs durch Bund und Kantone: Akteure und ihre Diskussions- und Entscheidungsstrukturen3.3.1 Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik durch die Exekutive auf dem Verordnungsweg3.3.2 Die zentrale Bedeutung der institutionellen föderalen Strukturen für die Kooperation von Bund und Kantonen in der Arbeitsmigrationspolitik3.3.3 Die vier für die Arbeitsmigrationspolitik zuständigen interkantonalen Konferenzen3.3.4 Weitere in die Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik involvierte Akteure: Interessenverbände, ausserparlamentarische Kommissionen3.3.5 Die wichtigsten Persönlichkeiten der Arbeitsmigrationspolitik aufseiten des Bundes3.3.6 Zur Verbindung zwischen wissenschaftlicher Forschung und politischer Gestaltung der Arbeitsmigrationspolitik und zum Stand der zeitgenössischen Forschung4. Die kantonalisierte Schweizer Arbeitsmigrationspolitik am Beispiel Basel-Landschaft 1945-19754.1 Ausländische «Konjunkturarbeiter» in kantonaler Zulassungskompetenz: Installation des Arbeitsmigrationsregimes der Nachkriegszeit (1948)4.1.1 Beginn der Neuordnung des Arbeitsmigrationsregimes gleich nach dem Kriegsende 19454.1.2 Erweiterte Kompetenzen für die Kantone und engere Zusammenarbeit zwischen Fremdenpolizei- und Arbeitsmarktbehörden: Die Bundesratsbeschlüsse und Weisungen vom 20. Januar 19484.1.3 Konsolidierung der Kantonalisierung des Arbeitsmigrationsregimes im teilrevidierten ANAG vom 8. Oktober 19484.1.4 Die Umsetzung des kantonalisierten Arbeitsmigrationsregimes in Basel-Landschaft 1948-1950: Ausländische «Konjunkturarbeiter» im Dienst der Arbeitsmarktpolitik4.2. Laisser-faire und «Rotationsprinzip»: Widersprüche der kantonalisierten «Fremdarbeiterpolitik» (1950er Jahre)4.2.1 Arbeitsmigrationspolitik der 1950er Jahre: Anwendung und Anpassung der Leitlinien von 1948 durch Bund und Kantone4.2.2 Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Landschaft der 1950er Jahre4.2.3 Basel-landschaftliche Arbeitsmigrationspolitik in Jahren des zunehmend «ausgepowerten» Arbeitsmarkts: «Import» von Arbeitskräften um fast jeden Preis4.2.4 Der Bewusstseinswandel von 1957/58: Ausländer nicht bloss als «Konjunkturpuffer», sondern als «Zünglein an der Waage» des basel-landschaftlichen Arbeitsm
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