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Der Bundestag hat mit der 5. und 6. Hochschulrahmengesetz-Novelle eine Modernisierung der Hochschullandschaft insbesondere mit der Einführung
der Juniorprofessoren, der Neufassung der Studierendenschaft und der Umstellung bei den befristeten Arbeitsverhältnissen in die Wege leiten wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die 5. Novelle insgesamt und in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 auch die § 27 Abs. 4 und § 41 HRG für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieser jüngsten Entscheidungen und den
Änderungen des Gesetzes, wurde eine vollständige Überarbeitung des
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Produktbeschreibung
Der Bundestag hat mit der 5. und 6. Hochschulrahmengesetz-Novelle eine Modernisierung der Hochschullandschaft  insbesondere mit der Einführung
der Juniorprofessoren, der Neufassung der Studierendenschaft und der Umstellung bei den befristeten Arbeitsverhältnissen  in die Wege leiten wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die 5. Novelle insgesamt und in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 auch die § 27 Abs. 4 und § 41 HRG für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieser jüngsten Entscheidungen und den
Änderungen des Gesetzes, wurde eine vollständige Überarbeitung des Kommentars
zum Hochschulrahmengesetz nötig.
Der Autor Dr. Andreas Reich hat mit seinem Kommentar zum Hochschulrahmengesetz, der erstmals vor 28 Jahren erschienen ist, ein Standardwerk zum Hochschulrecht geschaffen. Auch die 9. Auflage des Werkes hat Reich in der gewohnt präzisen
Art vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht. Er hat dabei, wie man das wohl auch von ihm erwartet, neben manchen kritischen Tönen auch den Handlungsspielraum des Gesetzgebers herausgearbeitet. Reich geht in verständlicher Weise auf alle erwähnenswerten Ansichten in Literatur und Rechtsprechung ein und interpretiert dabei das Hochschulrahmengesetz nicht nach einer politischen Meinung, sondern nach dem Text. Reich war über 20 Jahre Vizekanzler der Universität Augsburg, leitete in Berlin ein Blaue-Liste-Institut und ist seit 1992 als Leitender Ministerialrat Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags von Sachsen-Anhalt und dabei unverändert mit dem Hochschulrecht befasst.

Rezension:
Prof. Dr. Ulrich Karpen, Hamburg, schreibt: 'Ein in 8. Auflage vorgelegtes Werk bedarf keiner aufwändigen Empfehlung. Es ist einfach unentbehrlich.' (DVBl
2003, S. 1258)
Prof. Dr. Werner Thieme, Hamburg/Celle, schreibt: 'So ist auch dieses Mal wieder ein Werk entstanden, das man ebenso wie die Vorauflagen ohne Einschränkungen empfehlen kann.' (Die Öffentliche Verwaltung, 2003, S. 868)
Professor Dr. Lothar Knopp, Cottbus, schreibt: 'Der klare Aufbau des Werkes, die jeweils zielgerichteten Anmerkungen zu den Einzelregelungen vermitteln erstmalig gebündeltes und fundiertes Wissen zum neuen komplexen Hochschulrecht in Form eines Kommentars. Er stellt einen bislang unersetzbaren Begleiter vor allem für die mit der praktischen Umsetzung und Handhabung des neuen Hochschulrahmengesetzes Betrauten in Ministerien sowie Hochschulen dar, gibt aber auch wichtige Hilfestellungen für Gerichte und Anwälte, die sich mit hochschulrechtlichen Fragestellungen nach den Neuregelungen des Hochschulrahmengesetzes auseinandersetzen müssen. Reich hat durch die vorgelegte Neukommentierung jedenfalls erneut seine hohe Kompetenz im Hochschulrecht unter Beweis gestellt.' (NVwZ 2004, S. 713)