Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht, 57 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Gemeinschaft beeinflusst zunehmend das Leben der Bevölkerung
und die Gesetzgebung in ihren Mitgliedstaaten.
Mit dem Erlass der Richtlinie2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf , die im August mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde, hat sich das Europäische Parlament zum Ziel gesetzt, das Gleichheitsprinzip als gemeinschaftsrechtliches Grundrecht auch im europäischen Arbeitsrecht zu verankern.
Gegenstand meiner Seminararbeit ist die Wirksamkeit von Höchstaltersgrenzen
nach europäischem Recht. Insbesondere die Entscheidung des EuGH in der
Rechtssache Mangold 3 hat hinsichtlich des europarechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung vielfältige Fragen aufgebracht. Praxisrelevant sind hier vor allem
die derzeit noch geltenden Altersgrenzen, die u.U. auch eine Form der Altersdiskriminierung darstellen können, da diese darauf abzielen, einen großen Teil der
Bevölkerung aufgrund des Merkmals Alters vom Beruf auszuschließen.
Nach einer allgemeinen Einführung wird zunächst die gegenwärtige Situation von
Höchstaltersgrenzen in den Mitgliedstaaten, insbesondere am Beispiel der
Bundesrepublik Deutschland beleuchtet (B.).
Anschließend werden die Grundzügeder RL 2000/78/EG (C.I.) sowie deren Umsetzung in innerstaatliches Recht (C.II.) erörtert, soweit sie für das Verständnis für die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen nach europäischem Recht erforderlich sind.
Der Paukenschlag Mangold (D.I.) und seine etwaigen Auswirkung auf die Rechtsprechung bilden den Abschluss meiner Seminararbeit (D.II.).
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
und die Gesetzgebung in ihren Mitgliedstaaten.
Mit dem Erlass der Richtlinie2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf , die im August mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde, hat sich das Europäische Parlament zum Ziel gesetzt, das Gleichheitsprinzip als gemeinschaftsrechtliches Grundrecht auch im europäischen Arbeitsrecht zu verankern.
Gegenstand meiner Seminararbeit ist die Wirksamkeit von Höchstaltersgrenzen
nach europäischem Recht. Insbesondere die Entscheidung des EuGH in der
Rechtssache Mangold 3 hat hinsichtlich des europarechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung vielfältige Fragen aufgebracht. Praxisrelevant sind hier vor allem
die derzeit noch geltenden Altersgrenzen, die u.U. auch eine Form der Altersdiskriminierung darstellen können, da diese darauf abzielen, einen großen Teil der
Bevölkerung aufgrund des Merkmals Alters vom Beruf auszuschließen.
Nach einer allgemeinen Einführung wird zunächst die gegenwärtige Situation von
Höchstaltersgrenzen in den Mitgliedstaaten, insbesondere am Beispiel der
Bundesrepublik Deutschland beleuchtet (B.).
Anschließend werden die Grundzügeder RL 2000/78/EG (C.I.) sowie deren Umsetzung in innerstaatliches Recht (C.II.) erörtert, soweit sie für das Verständnis für die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen nach europäischem Recht erforderlich sind.
Der Paukenschlag Mangold (D.I.) und seine etwaigen Auswirkung auf die Rechtsprechung bilden den Abschluss meiner Seminararbeit (D.II.).
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