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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: Gut (13 Punkte), Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Infolge der Tarifrunden von 1984 und 1990 in der Metallindustrie und der darin beschlossenen Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeiszeit auf bis zu 35 Stunden pro Woche, wurde eine Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit einer immer weiter voranschreitenden Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, deren Grenzen, sowie über die Zulässigkeit individualvertraglich bestimmter, die tarifliche Arbeitszeit überschreitender,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: Gut (13 Punkte), Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Infolge der Tarifrunden von 1984 und 1990 in der Metallindustrie und der darin beschlossenen Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeiszeit auf bis zu 35 Stunden pro Woche, wurde eine Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit einer immer weiter voranschreitenden Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, deren Grenzen, sowie über die Zulässigkeit individualvertraglich bestimmter, die tarifliche Arbeitszeit überschreitender, Arbeitszeiten geführt. Die Diskussion, welche insbesondere mit Blick auf die Anwendung des Günstigkeitsprinzip nicht neu war und bereits von Hueck und Nipperdey geführt wurde1, erreichte jedoch unter dem Eindruck der Tarifrunden 1984 und 1990, sowie der allgemein schlechten Arbeitsmarktlage seinen Höhepunkt. Sowohl Arbeitgeber, die auf Grund der Arbeitszeitverkürzungin den Tarifabschlüssen immer höhere Personalausgaben zu verkraften hatten, alsauch Teile der Arbeitnehmerschaft, die aus verschiedensten Gründen wie etwa Sicherung der eigenen Beschäftigung, aber auch zur Maximierung des eigenen Gehalts für längere Arbeitszeiten aufgeschlossen waren standen vor der Problematik, ob eine einzelvertragliche Abweichung von der tariflichen Arbeitszeitregelung trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit und derdaraus gemäß § 4 I; S.1 TVG folgenden unmittelbar und zwingenden Wirkung der Tarifnormen zulässig ist. Die Bandbreite der geäußerten Meinungen ist groß und die Zahl der Veröffentlichungen kaum zu überblicken. Diese Arbeit versucht einen Überblick über die verschiedenen Standpunkte zu schaffen und eine Lösung der aufgeworfenen Probleme zu finden.