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Die Arbeit untersucht die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und arbeitet zunächst heraus, dass höchstpersönliches Handeln Gläubigerschutz vermittelt. Der Vergleich mit den höchstpersönlichen Leistungspflichten und anderen höchstpersönlichen privaten Ämtern zeigt zudem auf, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren des Schutzes der höchstpersönlichen Amtsführung bedürfen. Ausgehend von diesem gläubigerschützenden Verständnis der Höchstpersönlichkeit und unter Berücksichtigung der qualitätsfördernden Wirkung der Delegation an fachkundiges Personal wird unter Anlehnung…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und arbeitet zunächst heraus, dass höchstpersönliches Handeln Gläubigerschutz vermittelt. Der Vergleich mit den höchstpersönlichen Leistungspflichten und anderen höchstpersönlichen privaten Ämtern zeigt zudem auf, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren des Schutzes der höchstpersönlichen Amtsführung bedürfen. Ausgehend von diesem gläubigerschützenden Verständnis der Höchstpersönlichkeit und unter Berücksichtigung der qualitätsfördernden Wirkung der Delegation an fachkundiges Personal wird unter Anlehnung an die mit der Aufteilung von Sachwalter- und Schuldnerzuständigkeiten verbundene gesetzgeberische Wertung in der Eigenverwaltung ein neues Delegationsmodell entwickelt. Auf Rechtsfolgenseite zeigt die Untersuchung, dass der Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit die Wirksamkeit der Rechtshandlung nicht berührt, jedoch zu einer anteiligen Vergütungskürzung des Verwalters führt.
Autorenporträt
Paul Schädel studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Barcelona und Köln. Seine Erste Juristische Prüfung legte er im Jahr 2017 vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Von 2017 bis 2020 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Thole). Seit Oktober 2020 absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln.