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Zum Werk:
Die Höfeordnung will die Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Erbwege verhindern. Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muß, den Hof zu bewirtschaften. Die übrigen, nicht zur Hoferbfolge gehörenden Erben erhalten Abfindungen, die nach dem steuerrechtliche ermittelten Hofeswert berechnet werden.
Dieser hochrenommierte Kommentar liefert allen mit dem Höferecht befaßten Praktikern grundsolide Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen. Das Werk
- erläutert die Höfeordnung besonders souverän und präzise
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Produktbeschreibung
Zum Werk:
Die Höfeordnung will die Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Erbwege verhindern. Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muß, den Hof zu bewirtschaften. Die übrigen, nicht zur Hoferbfolge gehörenden Erben erhalten Abfindungen, die nach dem steuerrechtliche ermittelten Hofeswert berechnet werden.

Dieser hochrenommierte Kommentar liefert allen mit dem Höferecht befaßten Praktikern grundsolide Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen. Das Werk
- erläutert die Höfeordnung besonders souverän und präzise
- bietet neben dem aktuellen Text der Höfeordnung weitere wichtige einschlägige Gesetzes- und Verodnungstexte zu den Bereichen
- Materielles Höferecht
- Höfeverfahrensrecht
- Sonstige höferechtlich bedeutsame und anerbenrechliche Vorschriften
- enthält arbeitserleichternde Muster für Erklärungen und Verträge betreffend den Hof und den Ehegattenhof.

Die Neuauflage berücksichtigt die Weiterentwicklung des Höferechts
- durch gesetzliche Änderungen, etwa durch
- das Erbrechtsgleichstellungsgesetz, nach dem nichteheliche Kinder genauso erbberechtigt sind wie eheliche Kinder
- die Einführung des Euro mit der Folge der Neubestimmung der Wertgrenzen des Wirtschaftswertes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, was auch bei der Höfeverfahrensordnung berücksichtigt wird
- durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, u.a. zu den Themen
- Fortbestand der Hofeigenschaft deutlicher als bisher an die Betriebsführung gebunden
- Anerkennung der Hofqualität jetzt auch für Gärtnereibetriebe mit weitreichenden Konsequenzen auch für andere landwirtschaftsbezogene Betriebsstätten
- Bemessung der Abfindungsansprüche jetzt mit verstärktem Blick auf die höferechtliche Zwecksetzung
- Abfindungs/Nachabfindungsrelevanz von staatlichen Förderungsmaßnahmen (z.B. deiner Produktionsaufgabevergütung) und eignet sich jetzt dank eines erweiterten Autorenteams in ganz besonderem Maße auch für die vorsorglich planende und beratende Rechtspflege.
Autorenporträt
Begründet von Dr. Lange und Hans Wulff. Fortgeführt von Dr. Lüdtke-Handjery, Vorsitzender Richter am OLG Rostock. Prof. Dr. Christian Lüdtke-Handjery ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rostock und seit Jahren ein hervorragender Kenner des Höferechts, Landpachtrechts, Landpachtverkehrsrechts sowie des sonstigen Landwirtschaftsrechts.