1. 1 Die Wertpapierarten Hoffnungswerte sind bisher ungeregelte, deutsche Wertpapiere, resultierend aus der Zeit vor 1945. Hoffnungswerte verbriefen in Wertpapierform ungeregelte Gläubiger- und Ver mögensansprüche gegenüber Schuldnern mit Sitz oder Vermögen auf dem Gebiet der ehe maligen Deutschen Demokratischen Republik bzw. auf ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen oder privaten Schuld nern in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin. Diese ungeregelten Ansprü che aus festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien bzw. Anteilscheinen können nach der 1990 erfolgten Wiedervereinigung unter bestimmten Umständen zu Entschädigungen füh ren. Im wesentlichen sind bei den Hoffnungswerten folgende Wertpapierarten zu unterschei den: die Schattenquoten-Bezugsscheine aus dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 zur Ablösung von rückständigen Zinsen aus Fremdwährungs-Anleihen des ehemaligen Deutschen Reiches, ausgegeben von der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1979, die Fremdwährungs-Anleihen mittel-und ostdeutscher Emittenten, die 1945 notleidend wurden und bis heute ungeregelt sind, die vor 1945 in Reichsmark emittierten Anleihen und Schatzanweisungen des Deut schen Reichs und seiner Sondervermögen, die vor 1945 emittierten Goldmark- oder Reichsmark-Anleihen mittel- und ostdeut scher Länder, Provinzen und Städte (Anleihen, Ablösungsanleihen), die unbedienten oder quotal bedienten Pfandbriefe und Kommunal-Schuldverschrei bungen von Berliner Altbanken und verlagerten, mitteldeutschen Geldinstituten (soge nannte A- und C-Ansprüche), die Pfandbriefe und Kommunal-Schuldverschreibungen von mittel- und ostdeutschen Geldinstituten, die Reichsmark-Anleihen privater, überwiegend mittel- und ostdeutscher Emittenten, die 1945 notleidend wurden und bis heute unbedient sind bzw.
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