Die römische Welt zeichnete sich vor den anderen antiken Kulturen durch einen hochangesehenen Juristenstand aus, fassbar seit etwa 300 v. Chr. bis ins 6. Jahrhundert n. Chr. Bürger und Inhaber öffentlicher Gewalt nahmen den Rat dieser Fachleute des Rechts ausgiebig in Anspruch. Inwieweit das zu gerechteren Verhältnissen führte, insbesondere inwieweit die römischen Juristen die Reichsspitze beeinflussten, ist Gegenstand dieser Untersuchung.