Nachdem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag lange Zeit durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs gekennzeichnet war, ist in den letzten Jahren eine gegenläufige Tendenz zu beobachten. Insbesondere im Rahmen der Entwicklung der auch-fremden Geschäfte zeigt sich das Bestreben den Anwendungsbereich wieder zurückzuführen. Anders als der Oberste Gerichtshof in Österreich schloss der Bundesgerichtshof mit Verweis auf die Risikoverteilung im Privatrecht den Anwendungsbereich des Rechtsinstituts im sogenannten Erbensucherfall von vorneherein aus. Die Kernfragestellung der Untersuchung ist, ob sich ein Ausschluss des Anwendungsbereichs der Geschäftsführung ohne Auftrag in den Erbensucherfällen über eine tatbestandsimmanente Argumentation ohne Rekurs auf allgemeine Grundsätze erreichen lässt. Daneben wird auch die Geschäftsführung ohne Auftrag nach österreichischem Recht untersucht. Ziel der Arbeit ist es, die Geschäftsführungohne Auftrag in ihren ursprünglichen Anwendungsbereich zurückzuführen.