Regresse und Honorarkürzungen können eine Arztpraxis finanziell schwer belasten. Mit der Gesundheitsreform 2004 hat die Wirtschaftlichkeitsprüfung - seit Jahrzehnten ein Kontrollinstrument in der gesetzlichen Krankenversicherung - erhebliche Änderungen und Verschärfungen erfahren. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt daher auch künftig eine erhebliche Bedrohung für Ärzte.
Das Buch beschreibt Voraussetzungen, Ablauf und Folgen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand der aktuellen Gesetzgebung und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Praxisnah und anschaulich werden die Angriffspunkte und Reaktionsmöglichkeiten der Ärzte aufgezeigt. So erweist sich auch das neue Buch der Heidelberger Rechtsanwältin ("Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben") für den betroffenen Arzt als wertvolle Hilfe und Unterstützung zur Abwehr und Vermeidung finanzieller Einbußen.
Das Buch beschreibt Voraussetzungen, Ablauf und Folgen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand der aktuellen Gesetzgebung und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Praxisnah und anschaulich werden die Angriffspunkte und Reaktionsmöglichkeiten der Ärzte aufgezeigt. So erweist sich auch das neue Buch der Heidelberger Rechtsanwältin ("Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben") für den betroffenen Arzt als wertvolle Hilfe und Unterstützung zur Abwehr und Vermeidung finanzieller Einbußen.
"Wie Damoklesschwerter hängen Honorarkürzungen, Arzneimittel- und Heilmittelregresse über den Köpfen der Vertragsärzte. Um auch Niedergelassenen die komplexe Materie nahe zu bringen, hat Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg ein Buch dazu verfasst. Übersichtlich und verständlich erläutert sie, was das Wirtschaftlichkeitsgebot konkret für Ärzte bedeutet ("wirtschaftlich bedeutet nicht zwangsläufig billig"), referiert die Grundsätze für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, erklärt, was in der Einzelfallprüfung geschieht und was Praxisbesonderheiten sind." -- Quelle: Ärztezeitung v. 24./25.11.2006, S. 13
Aus den Rezensionen:
"... Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hält eine solche Situation für unzumutbar, 'solange sich der Gesetzgeber ebenso wie die Krankenkassen darauf beschränkt, mit inhaltlichen Leerformeln das Anspruchsdenken der Patienten hoch zu halten, ohne sich zu eindeutigen gesetzlichen Vorgaben entschließen zu können'. In ihrem ... neuen Buch über Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung legt sie detailliert dar, was unter dem Begriff der Wirtschaftlichkeit zu verstehen ist und was nicht ..." -- in: Ärztliche Praxis, 2006, Issue 49, S. 16
Aus den Rezensionen:
"... Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hält eine solche Situation für unzumutbar, 'solange sich der Gesetzgeber ebenso wie die Krankenkassen darauf beschränkt, mit inhaltlichen Leerformeln das Anspruchsdenken der Patienten hoch zu halten, ohne sich zu eindeutigen gesetzlichen Vorgaben entschließen zu können'. In ihrem ... neuen Buch über Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung legt sie detailliert dar, was unter dem Begriff der Wirtschaftlichkeit zu verstehen ist und was nicht ..." -- in: Ärztliche Praxis, 2006, Issue 49, S. 16
Wie Damoklesschwerter hängen Honorarkürzungen, Arzneimittel- und Heilmittelregresse über den Köpfen der Vertragsärzte. Um auch Niedergelassenen die komplexe Materie nahe zu bringen, hat Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg ein Buch dazu verfasst. Übersichtlich und verständlich erläutert sie, was das Wirtschaftlichkeitsgebot konkret für Ärzte bedeutet ("wirtschaftlich bedeutet nicht zwangsläufig billig"), referiert die Grundsätze für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, erklärt, was in der Einzelfallprüfung geschieht und was Praxisbesonderheiten sind.
Quelle: Ärztezeitung v. 24./25.11.2006, S. 13
Aus den Rezensionen:
"... Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hält eine solche Situation für unzumutbar, 'solange sich der Gesetzgeber ebenso wie die Krankenkassen darauf beschränkt, mit inhaltlichen Leerformeln das Anspruchsdenken der Patienten hoch zu halten, ohne sich zu eindeutigen gesetzlichen Vorgaben entschließen zu können'. In ihrem ... neuen Buch über Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung legt sie detailliert dar, was unter dem Begriff der Wirtschaftlichkeit zu verstehen ist und was nicht ..." (in: Ärztliche Praxis, 2006, Issue 49, S. 16)
Quelle: Ärztezeitung v. 24./25.11.2006, S. 13
Aus den Rezensionen:
"... Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hält eine solche Situation für unzumutbar, 'solange sich der Gesetzgeber ebenso wie die Krankenkassen darauf beschränkt, mit inhaltlichen Leerformeln das Anspruchsdenken der Patienten hoch zu halten, ohne sich zu eindeutigen gesetzlichen Vorgaben entschließen zu können'. In ihrem ... neuen Buch über Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung legt sie detailliert dar, was unter dem Begriff der Wirtschaftlichkeit zu verstehen ist und was nicht ..." (in: Ärztliche Praxis, 2006, Issue 49, S. 16)