Mit schnellen Problemlösungen
besticht dieser Kommentar. Präzise Erläuterungen sowie eine praxisnahe und klar strukturierte Darstellung bringen alle wesentlichen Fragen, die sich aus der Anwendung der HOAI ergeben, auf den Punkt. Für höchste Qualität bürgt auch das Autorenteam, das sich aus langjährig erfahrenen Praktikern zusammensetzt.
Die Neuauflage bietet Ihnen
die neueste Rechtsprechung und Literatur, die in vielen Bereichen zu einer völlig neuen Bewertung geführt hat:
Rechtsnatur der HOAI als Preisrecht eindeutig festgelegt
Auswirkung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf den Werkvertrag, vor allem bei der Verj
hrung
Neue Anforderungen an Ausgestaltung und Abschluss von Architektenverträgen
Erfolgshaftung von Architekten neu gestaltet
Verschärfte Einstandspflicht bei Kostenüberschreitung durch die Planer.
Ein unentbehrliches Hilfsmittel
Präzise Erläuterungen und praxisnahe Lösungen
Der Standardkommentar beantwortet wissenschaftlich fundiert alle wichtigen Fragen des Rechtsalltags und bietet dabei auch Einsteigern eine effektive Hilfe bei der Anwendung der HOAI. Honorartafeln und Honorarsätze in interpolierter Fassung ermöglichen das leichte und sichere Ablesen des richtigen Honorars.
In der 6. Auflage:
Neugestaltete Erfolgshaftung von Architekten
Verschärfte Einstandspflicht bei Kostenüberschreitung durch die Planer
Festlegung der Rechtsnatur der HOAI als Preisrecht
Neue Anforderungen an Architektenverträge
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
'(...) Zusammenfassend ist zu sagen, daß die 6. Auflage des Korbion/ Mantscheff/ Vygen Sie als Neueinsteiger systematisch durch das nicht immer ganz einfache Honorarrecht führt und Ihnen hilft, juristische Fallstricke bei der Vertragsgestaltung zu erkennen und zu umgehen. Für den Kenner der HOAI liegt der unschätzbare Wert der 6. Auflage darin, daß sie unter der bekannten Systematik Informationen über die aktuelle Fortentwicklung des Honorar - wie auch des Vertragsrechts finden.'
Gritt Dercks, in: VergabeR, 3/ 2004, zur 6. Auflage
'(...) Der Kommentar ist ein unentbehrliches Standardhilfsmittel für den Praktiker des Architektenvertrages ebenso wie für die Rechtsprechung.'
Prof. Friedrich Quack, Richter am Bundesgerichtshof a.D., in: ZfBR - ZS für deutsches und internationales Bauvergaberecht, 3/ 2004, zur 6. Auflage
besticht dieser Kommentar. Präzise Erläuterungen sowie eine praxisnahe und klar strukturierte Darstellung bringen alle wesentlichen Fragen, die sich aus der Anwendung der HOAI ergeben, auf den Punkt. Für höchste Qualität bürgt auch das Autorenteam, das sich aus langjährig erfahrenen Praktikern zusammensetzt.
Die Neuauflage bietet Ihnen
die neueste Rechtsprechung und Literatur, die in vielen Bereichen zu einer völlig neuen Bewertung geführt hat:
Rechtsnatur der HOAI als Preisrecht eindeutig festgelegt
Auswirkung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf den Werkvertrag, vor allem bei der Verj
hrung
Neue Anforderungen an Ausgestaltung und Abschluss von Architektenverträgen
Erfolgshaftung von Architekten neu gestaltet
Verschärfte Einstandspflicht bei Kostenüberschreitung durch die Planer.
Ein unentbehrliches Hilfsmittel
Präzise Erläuterungen und praxisnahe Lösungen
Der Standardkommentar beantwortet wissenschaftlich fundiert alle wichtigen Fragen des Rechtsalltags und bietet dabei auch Einsteigern eine effektive Hilfe bei der Anwendung der HOAI. Honorartafeln und Honorarsätze in interpolierter Fassung ermöglichen das leichte und sichere Ablesen des richtigen Honorars.
In der 6. Auflage:
Neugestaltete Erfolgshaftung von Architekten
Verschärfte Einstandspflicht bei Kostenüberschreitung durch die Planer
Festlegung der Rechtsnatur der HOAI als Preisrecht
Neue Anforderungen an Architektenverträge
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
'(...) Zusammenfassend ist zu sagen, daß die 6. Auflage des Korbion/ Mantscheff/ Vygen Sie als Neueinsteiger systematisch durch das nicht immer ganz einfache Honorarrecht führt und Ihnen hilft, juristische Fallstricke bei der Vertragsgestaltung zu erkennen und zu umgehen. Für den Kenner der HOAI liegt der unschätzbare Wert der 6. Auflage darin, daß sie unter der bekannten Systematik Informationen über die aktuelle Fortentwicklung des Honorar - wie auch des Vertragsrechts finden.'
Gritt Dercks, in: VergabeR, 3/ 2004, zur 6. Auflage
'(...) Der Kommentar ist ein unentbehrliches Standardhilfsmittel für den Praktiker des Architektenvertrages ebenso wie für die Rechtsprechung.'
Prof. Friedrich Quack, Richter am Bundesgerichtshof a.D., in: ZfBR - ZS für deutsches und internationales Bauvergaberecht, 3/ 2004, zur 6. Auflage