Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine horizontale Kooperation zwischen Unternehmen liegt vor, wenn auf derselben Marktstufe zwischen Unternehmen eine Vereinbarung geschlossen, oder eine Verhaltensweise aufeinander abgestimmt wird. Eine solche Zusammenarbeit kann zu Wettbewerbsproblemen führen, wenn beispielsweise die an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen gemeinsam Preise oder Produktionsmengen festsetzen. Andererseits kann eine horizontale Zusammenarbeit auch erheblichen Nutzen bringen. Im Rahmen einer Kartellrechtsreform hat die EG- Kommission Leitlinien für den Bereich der Horizontalvereinbarungen verabschiedet. Die Leitlinien ergänzen die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen über Forschung und Entwicklung sowie über Spezialisierung. In diesen Leitlinien werden die Grundsätze für eine Bewertung von Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit gemäß Art. 81 EGV dargelegt. Wollen Kooperationspartner feststellen, ob ihre horizontale Kooperation unter das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EGV fällt, geben die beiden Verordnungen und die Leitlinien die wesentlichen Prüfungsmerkmale vor.
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