Die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen durch sog. Host City Contracts erfolgt weitgehend abgeschirmt gegenüber der Öffentlichkeit und der Wissenschaft. Insbesondere aufgrund zahlreicher Akteneinsichtsgesuche konnte erstmals ein genaueres Bild der komplexen Multiakteursarrangements zu den Olympischen Spielen 2024 und zur UEFA EURO 2024 gezeichnet werden. Auf dieser Grundlage werden die einschlägigen Bestimmungen einer detaillierten kartellrechtlichen Kontrolle am Maßstab des Missbrauchsverbots gemäß Art. 102 AEUV unterzogen. Unter anderem wird geklärt, ob und inwieweit Konstellationen, in denen Behörden vertraglich ein wettbewerbsrelevantes öffentlich-rechtliches Verhalten aufgezwungen wird, von dessen Anwendungsbereich erfasst werden.
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