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Als Mitglieder der Troika sind die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank an das EU-Primärrecht gebunden, zu dem auch die Grundrechtecharta gehört. Entsprechend müssen die von der Troika geschlossenen Memoranda of Understanding mit der Kompetenzordnung übereinstimmen. Sie dürfen die nach Artikel 6 des EU Vertrages verbindlichen Menschenrechte nicht verletzen. Allerdings greifen die Memoranda of Understanding in Grund- und Menschenrechte ein. Das betrifft z.B. das Recht auf Wohnung und soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und zahlreiche Rechte der europäischen…mehr

Produktbeschreibung
Als Mitglieder der Troika sind die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank an das EU-Primärrecht gebunden, zu dem auch die Grundrechtecharta gehört. Entsprechend müssen die von der Troika geschlossenen Memoranda of Understanding mit der Kompetenzordnung übereinstimmen. Sie dürfen die nach Artikel 6 des EU Vertrages verbindlichen Menschenrechte nicht verletzen. Allerdings greifen die Memoranda of Understanding in Grund- und Menschenrechte ein. Das betrifft z.B. das Recht auf Wohnung und soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und zahlreiche Rechte der europäischen Arbeitsverfassung. Konkrete Beispiele sind Eingriffe in die Gesundheitsversorgung (erhöhte Zuzahlung für Medikamente) und in das Tarifvertragssystem einzelner Staaten (Aushöhlung der Tarifautonomie). Dies wirft grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen auf. Zudem ist es aufgrund der fehlenden Beteiligung des Europäischen Parlaments fragwürdig, ob die Maßnahmen im Einklang mitdem Demokratieprinzip und dem EU-Kompetenzsystem stehen. In englischer Sprache.
Autorenporträt
Andreas Fischer-Lescano lehrt Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Bremen.