Die Frage, die sich im Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts stellt, ist, ob es möglich ist, den Krieg durch das Recht zu regeln. Der Gedanke erscheint paradox, denn Krieg ist ein Zustand der Rechtlosigkeit, in dem die Gewalt das Gesetz ist, während das humanitäre Recht den Schutz und die Unterstützung von Menschen in Kriegszeiten zum Ziel hat. Die vier Genfer Konventionen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 werden in der Praxis jedoch mit der nationalen Souveränität und der territorialen Integrität der Staaten konfrontiert. Die Politisierung der Berufung auf den Internationalen Strafgerichtshof, um die individuelle Verantwortung der Urheber internationaler Verbrechen geltend zu machen, birgt die Gefahr, dass die humanitäre Hilfe ihren rechtlichen Charakter verliert und in den Bereich der Politik abdriftet.