Die Untersuchung kritisiert die expansive "Geldschöpfung" durch das Bankensystem unter Rechtsgrundsätzen. Ökonomisch hat schon David Ricardo gezeigt, dass die behauptete konjunkturelle Wirkung solcher "Geldpolitik" ohne realwirtschaftliche Basis nicht nachhaltig sein kann. Vor allem aber: der privilegierte Zugang privater Banken zum neuen Buchgeld destabilisiert den Geldwert. Das hat früher schon David Hume, in neuerer Zeit namentlich Ludwig von Mises dargelegt. Die inflationäre Wertverschiebung zeigt sich besonders an den Vermögensgütern. Die gleich bleibende Maßstabsfunktion des Geldes für Austausch und Wertaufbewahrung, die Vertrauensbasis der gesellschaftlichen Interaktion, geht verloren. Breite Schichten werden um ihre erarbeitete Teilhabe gebracht und in Zukunftsunsicherheit gestürzt. Die "Geldschöpfung" der Banken verletzt die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie. Das ungerechte Privileg muss daher durch eine gleichmäßige Geldmengenregelung aufgehoben, kurz: die Geldwirtschaft muss der Verfassung untergeordnet werden.
»Michael Köhler schreibt exzellent; ihn (wieder) zu lesen ist ein Genuss, und zwar für Juristen und Ökonomen gleichermaßen.« Dr. Markus Bunk, in: Österreichisches Bankarchiv, 8/2015
»Die rechtsgrundsätzlichen Ausführungen von Michael Köhler sollten Anlass zu einer neuen Bewertung des Verhältnisses von Verfassung und Geld sein; die Ausführungen müssen aber auch nachdenklich stimmen, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Europäische Zentralbank mit ihrer schrankenlosen Auslegung des geltenden Europarechts die Grenzen zum Rechtsbruch wahrscheinlich schon überschritten hat.« Prof. Dr. Dr. Hans Hablitzel, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 1/2016
»Die rechtsgrundsätzlichen Ausführungen von Michael Köhler sollten Anlass zu einer neuen Bewertung des Verhältnisses von Verfassung und Geld sein; die Ausführungen müssen aber auch nachdenklich stimmen, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Europäische Zentralbank mit ihrer schrankenlosen Auslegung des geltenden Europarechts die Grenzen zum Rechtsbruch wahrscheinlich schon überschritten hat.« Prof. Dr. Dr. Hans Hablitzel, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 1/2016