Mit der Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zum 1. Januar 2002 unternehmen zwölf Staaten der Europäischen Union das bisher weitestgehende, aber auch risikoreichste Integrationsexpe riment. Nach mehreren gescheiterten bzw. begrenzten Versuchen, auch die Währungspolitik in den Integrationsprozess einzubeziehen - u. a. 1971 der Wemer-Plan zur stufenweisen Einführung der Wäh rungsunion, 1979 die Schaffung des Europäischen Währungssystems auf deutsch-französische Initiative - wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 ein qualitativer Sprung unternommen. In einem Drei Stufen-Plan wurde die Europäische Währungsunion gebildet, wobei dem mit dem Beginn der zweiten Stufe im Jahr 1994 eingerichteten Europäischen Währungsinstitut vor allem die Aufgabe der Vorberei tung der dritten Stufe zukam. Diese Aufgabe beinhaltet hauptsächlich die Sicherstellung der Unabhängigkeit der an der Währungsunion beteiligten nationalen Zentralbanken. In der 1999 einsetzenden dritten Stufe wurde der "Quantensprung" mit der Einführung des Euro ge wagt. Nun wurden unwiderruflich die Wechselkurse der an der Wäh rungsunion beteiligten Mitgliedstaaten festgelegt. Die geldpolitische Kompetenz und Verantwortung wurde auf das Europäische System der Zentralbanken übertragen. In einer Übergangszeit von drei Jahren konnte die Umstellung von nationalen Währungen in Euro praktiziert werden. So lauten z. B. die Konto-Auszüge der Geldinstitute ebenso in Euro, wie auch der Handel seine Preisauszeichnungen weitgehend sowohl in Euro als auch in der nationalen Währung vornimmt. Auch an den Börsen der Mitgliedstaaten werden seit 1999 die Aktien in Euro gehandelt. Die neue Gemeinschaftswährung darf nicht nur mit ökonomischen Augen gesehen werden. Sie ist eminentpolitisch.