107,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Vor hundert Jahren wurde in der Österreich-Ungarischen Monarchie das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht zum Abgeordnetenhaus des Reichsrates eingeführt. Das Buch behandelt zunächst die politischen Diskussionen, die der Wahlrechtsreform von 1907 vorausgingen: Wie und in welchen Zusammenhängen wurde die Frage eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts im Vorfeld der Reform diskutiert und welche Standpunkte wurden dabei in den einzelnen politischen Lagern eingenommen? Wie schlug sich in den Wahlrechtsdebatten das Nationalitätenproblem nieder? Sodann geht es um die Wahlpraxis und die…mehr

Produktbeschreibung
Vor hundert Jahren wurde in der Österreich-Ungarischen Monarchie das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht zum Abgeordnetenhaus des Reichsrates eingeführt. Das Buch behandelt zunächst die politischen Diskussionen, die der Wahlrechtsreform von 1907 vorausgingen: Wie und in welchen Zusammenhängen wurde die Frage eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts im Vorfeld der Reform diskutiert und welche Standpunkte wurden dabei in den einzelnen politischen Lagern eingenommen? Wie schlug sich in den Wahlrechtsdebatten das Nationalitätenproblem nieder? Sodann geht es um die Wahlpraxis und die politischen Folgen der Wahlrechtsreform: Inwieweit hat sich nach der Einführung des neuen Wahlrechts die Zusammensetzung des Parlaments und der Typus des Parlamentariers verändert? Welche Konsequenzen hatte die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für die Struktur der Parteienlandschaft? Um in dieser Hinsicht die Spezifika der Entwicklung in Österreich deutlich erkennen zu können, werden die Beiträgedieses Bandes eingeleitet mit einem Überblick zur Entwicklung des Wahlrechts in Europa.
Autorenporträt
Der Herausgeber: Thomas Simon wurde 1955 in Hamburg geboren. Nach praktischer Tätigkeit als Verwaltungsjurist war er bis 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. 2001 erfolgte seine Habilitation an der Universität Frankfurt am Main in Bürgerlichem Recht und Rechtsgeschichte. Seit 2005 ist er Professor für Europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien.