Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Augsburg (Wirtschafts und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung des Wettbewerbes und einer damit verbundenen Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte gehen in den letzten Jahren immer mehr deutsche Unternehmen dazu über, internationale Rechnungslegungsstandards bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse zu berücksichtigen. Dies geschah bisher entweder durch Ergänzung des nach nationalen Normen erstellten Konzernabschlusses durch eine Überleitungsrechnung, durch die Erstellung eines vollständigen parallelen Konzernabschlusses nach US-GAAP oder IAS, oder die Erstellung eines sog. dualen Abschlusses , in welchem durch entsprechende Wahlrechtsausübung eine gleichzeitige Übereinstimmung mit nationalem und internationalen Recht erreicht werden sollte. Diese Entwicklung bringt aber insbesondere für die berichterstattenden Unternehmen eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich. Abgesehen von den erhöhten Kosten der Informationsbereitstellung entstehen den Unternehmen zunehmend Plausibilitätsprobleme wenn, je nach betrachtetem Jahresabschluss, für dasselbe Jahr unterschiedliche Vermögens- oder Gewinngrößen ermittelt werden. Dazu kommt, dass die gleichzeitige Übereinstimmung mit unterschiedlichen Normensystemen zunehmend an rechtliche Schranken stößt und auch die fehlende Konvergenz von interner und externer Berichterstattung als problematisch eingestuft wird.
Beeinflusst durch diese Entwicklung und die Notwendigkeit, eine von Kapitalmarktteilnehmern und internationalen Börsen geforderte Publizität zu erreichen, wurde in Deutschland Anfang 1998 das Kapitalaufnahmeerleichterungssgesetz (KapAEG) erlassen. Durch dieses Gesetz öffnet der deutsche Gesetzgeber die Konzernrechnungslegung für international anerkannte Rechnungslegungsstandards mit dem Ziel, dieKapitalbeschaffung deutscher Unternehmen an ausländischen Kapitalmärkten zu erleichtern. Nach
292a HGB, der i.R. des KapAEG neu ins HGB eingefügt wurde, haben börsennotierte Unternehmen zukünftig ein Wahlrecht, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses nach
290 HGB zu verzichten, und stattdessen einen Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (vorrangig IAS oder US-GAAP) zu erstellen. Dabei hängt die Befreiungswirkung des nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Konzernabschlusses unter anderem davon ab, ob dieser Konzernabschluss gleichzeitig im Einklang mit der 7. EGR steht und die Aussagekraft einem nach HGB erstellten Jahresabschluss gleichwertig ist. Für die Befreiungswirkung von zentraler Bedeutung ist demzufolge, inwiefern die Regelungen der IAS bzw. US-GAAP mit den EGR und dem HGB im Einklang stehen bzw. gleichwertig sind.
Gang der Untersuchung:
Hier versucht diese Arbeit anzusetzen. Untersucht werden soll, ob und inwieweit der im Juli 1997 vom IASC verabschiedete Standard zur Darstellung des Jahresabschlusses (IAS 1: Presentation of Financial Statements), kompatibel mit den Vorschriften der EGR und des HGB ist. Der Begriff der Kompatibilität wird dabei gleichbedeutend mit der Möglichkeit zur Erstellung eines befreienden Konzernabschlusses nach
292a HGB unter Anwendung der Vorschriften des IAS 1 verstanden.
In diesem Zusammenhang spielen eine Reihe von Entwicklungen im internationalen Harmonisierungsprozess für das grundsätzliche Verhältnis der IAS zu den EGR und auch die konkrete Ausgestaltung des KapAEG eine entscheidende Rolle. Diese Entwicklungen sollen in Gliederungspunkt 2 dieser Arbeit kurz aufgezeigt werden. In Kapitel 3 wird dann IAS 1 als Grundlage der Kompatibilitätsüberprüfung mitsamt seinen wesentlichen Änderungen und Neuerungen umfassend dar...
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Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung des Wettbewerbes und einer damit verbundenen Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte gehen in den letzten Jahren immer mehr deutsche Unternehmen dazu über, internationale Rechnungslegungsstandards bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse zu berücksichtigen. Dies geschah bisher entweder durch Ergänzung des nach nationalen Normen erstellten Konzernabschlusses durch eine Überleitungsrechnung, durch die Erstellung eines vollständigen parallelen Konzernabschlusses nach US-GAAP oder IAS, oder die Erstellung eines sog. dualen Abschlusses , in welchem durch entsprechende Wahlrechtsausübung eine gleichzeitige Übereinstimmung mit nationalem und internationalen Recht erreicht werden sollte. Diese Entwicklung bringt aber insbesondere für die berichterstattenden Unternehmen eine Reihe von Schwierigkeiten mit sich. Abgesehen von den erhöhten Kosten der Informationsbereitstellung entstehen den Unternehmen zunehmend Plausibilitätsprobleme wenn, je nach betrachtetem Jahresabschluss, für dasselbe Jahr unterschiedliche Vermögens- oder Gewinngrößen ermittelt werden. Dazu kommt, dass die gleichzeitige Übereinstimmung mit unterschiedlichen Normensystemen zunehmend an rechtliche Schranken stößt und auch die fehlende Konvergenz von interner und externer Berichterstattung als problematisch eingestuft wird.
Beeinflusst durch diese Entwicklung und die Notwendigkeit, eine von Kapitalmarktteilnehmern und internationalen Börsen geforderte Publizität zu erreichen, wurde in Deutschland Anfang 1998 das Kapitalaufnahmeerleichterungssgesetz (KapAEG) erlassen. Durch dieses Gesetz öffnet der deutsche Gesetzgeber die Konzernrechnungslegung für international anerkannte Rechnungslegungsstandards mit dem Ziel, dieKapitalbeschaffung deutscher Unternehmen an ausländischen Kapitalmärkten zu erleichtern. Nach
292a HGB, der i.R. des KapAEG neu ins HGB eingefügt wurde, haben börsennotierte Unternehmen zukünftig ein Wahlrecht, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses nach
290 HGB zu verzichten, und stattdessen einen Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (vorrangig IAS oder US-GAAP) zu erstellen. Dabei hängt die Befreiungswirkung des nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Konzernabschlusses unter anderem davon ab, ob dieser Konzernabschluss gleichzeitig im Einklang mit der 7. EGR steht und die Aussagekraft einem nach HGB erstellten Jahresabschluss gleichwertig ist. Für die Befreiungswirkung von zentraler Bedeutung ist demzufolge, inwiefern die Regelungen der IAS bzw. US-GAAP mit den EGR und dem HGB im Einklang stehen bzw. gleichwertig sind.
Gang der Untersuchung:
Hier versucht diese Arbeit anzusetzen. Untersucht werden soll, ob und inwieweit der im Juli 1997 vom IASC verabschiedete Standard zur Darstellung des Jahresabschlusses (IAS 1: Presentation of Financial Statements), kompatibel mit den Vorschriften der EGR und des HGB ist. Der Begriff der Kompatibilität wird dabei gleichbedeutend mit der Möglichkeit zur Erstellung eines befreienden Konzernabschlusses nach
292a HGB unter Anwendung der Vorschriften des IAS 1 verstanden.
In diesem Zusammenhang spielen eine Reihe von Entwicklungen im internationalen Harmonisierungsprozess für das grundsätzliche Verhältnis der IAS zu den EGR und auch die konkrete Ausgestaltung des KapAEG eine entscheidende Rolle. Diese Entwicklungen sollen in Gliederungspunkt 2 dieser Arbeit kurz aufgezeigt werden. In Kapitel 3 wird dann IAS 1 als Grundlage der Kompatibilitätsüberprüfung mitsamt seinen wesentlichen Änderungen und Neuerungen umfassend dar...
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