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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Zu Beginn der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hat ein internationaler Harmonisierungsprozess der Rechnungslegung begonnen, der v.a. seinen Ausgang in der Globalisierung der Unternehmen und Kapitalmärkte verbunden mit der Forderung der Investoren nach vergleichbaren und entscheidungsrelevanten Informationen hat. Dieser…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Zu Beginn der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hat ein internationaler Harmonisierungsprozess der Rechnungslegung begonnen, der v.a. seinen Ausgang in der Globalisierung der Unternehmen und Kapitalmärkte verbunden mit der Forderung der Investoren nach vergleichbaren und entscheidungsrelevanten Informationen hat. Dieser Prozess hat auch vor deutschen Unternehmen nicht Halt gemacht. Bestes Beispiel hierfür ist Daimler Benz (heute: Daimler Chrysler), das sich 1993 an der New Yorker Börse, der NYSE (New York Stock Exchange) listen lies, um Zugang zu internationalen Kapitalmärkten zu erlangen. Dieses Listing hatte zur Folge, dass Daimler Benz zusätzlich zu einem HGB-konformen Konzernabschluss einen Konzernabschluss nach US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP) in Form einer Überleitungsrechnung (Reconciliation) erstellen musste, weil die dortige Wertaufsichtsbehörde SEC (Stock Exchange Commission) einen deutschen Konzernabschluss nicht akzeptierte. Ein Grund hierfür liegt darin, dass das deutsche Handelsrecht bei der Bilanzierung und Bewertung viele Wahlrechte einräumt, die oftmals dazu führen, dass die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nicht richtig abgebildet wird. Auf Daimler Benz folgten weitere Unternehmen, die sich an der NYSE listen ließen: u.a. die Telekom AG, die Veba AG und die Hoechst AG.
Parallel zu der Rechnungslegung nach den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles), die insbesondere für einen Börsengang in den USA von Bedeutung sind, entwickelten sich die IAS (International Accounting Standards). Die IAS werden von dem 1973 gegründeten IASC (International Accounting Standards Committee) erlassen, einer privatrechtlichen Organisation mit Sitz in London, die sich aus Vertretern der mit der Rechnungslegung befassten Berufsverbände, des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer sowie der Unternehmen zusammensetzt. Deutschland ist im IASC, das am 01.01.2001 durch das IASB (International Accounting Standards Board) ersetzt wurde, mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), der Wirtschaftsprüferkammer und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Committee (DRSC) vertreten. Weltweit sind im IASB über 150 Organisationen aus über 150 Ländern versammelt. Ziel dieser Organisation ist die weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung. Zudem strebt das IASB die internationale Börsenzulassung IAS-konformer Jahresabschlüsse an. Hierbei gelang ihr bereits ein Durchbruch, als der Weltverband der nationalen Börsenaufsichten, die IOSCO (International Organization of Securities), im Mai 2000 ihren Mitgliedern (z.B. der SEC) - unter gewissen Auflagen - empfahl, die IAS für grenzüberschreitende Börsennotierungen zuzulassen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass eine steigende Zahl deutscher Unternehmen versucht, IAS-konforme Konzernabschlüsse zu erstellen. Beispiele hierfür sind die Bayer AG, die Schering AG und die Lufthansa AG.
Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen in der Rechnungslegung reagiert, indem er im April 1998 durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ins Handelsgesetzbuch den
292 a HGB einfügte. Diese sog. Öffnungsklausel erlaubt börsennotierten Muttergesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen anstelle eines Konzernabschlusses nach HGB einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen. Danach befreit ein IAS- bzw. US-GAAP-Konzernabschluss von der Konzernrechnungslegung nach dem HGB. Jedoch handelt es sich hierbei um eine zum 31.12.2004 außer Kraft tretende Übergangsregelung. Zum 01.01.2005 sind für börsennotierte Muttergesellschaften IAS-Vorschrift...