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Das müssen Sie wissen und beachten
Der neue TaschenGuide unterstützt Sie mit allen notwendigen Informationen: von der Gründung bis zur finanziellen Förderung:
- Wer kann eine Ich-AG gründen? Was muss man dabei beachten?
- Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss? Was sind die Voraussetzungen dafür und für wie lange kann man einen Gründungszuschuss bekommen?
Inhaltsverzeichnis:
- Existenzgründung – der Staat hilft
- Haben Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss?
- Lohnt sich der Gründungszuschuss für Sie?
- Sind Sie ein Unternehmertyp?
- Von der Idee zur
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Produktbeschreibung
Das müssen Sie wissen und beachten

Der neue TaschenGuide unterstützt Sie mit allen notwendigen Informationen: von der Gründung bis zur finanziellen Förderung:

- Wer kann eine Ich-AG gründen? Was muss man dabei beachten?
- Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss? Was sind die Voraussetzungen dafür und für wie lange kann man einen Gründungszuschuss bekommen?

Inhaltsverzeichnis:
- Existenzgründung – der Staat hilft
- Haben Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss?
- Lohnt sich der Gründungszuschuss für Sie?
- Sind Sie ein Unternehmertyp?

- Von der Idee zur erfolgreichen Selbstständigkeit
- Die wichtigsten Grundfragen klären
- Der Weg zum Arbeitsamt
- Anträge stellen
- Einnahmen und Ausgaben im Griff
- Schauen Sie in die Zukunft
- So finden Sie fachkundige Hilfe

- Buchführung, Steuern und Sozialversicherung
- Buchführung – einfacher als Sie denken
- Einkommen- und Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Hilfreiche Vergünstigungen
- Sozialversicherung

- Wenn die Selbstständigkeit zu scheitern droht
- Was kommt nach der Förderung?
- Die zehn größten Pleitefallen
- Wenn die Selbstständigkeit scheitert

- Adressen und Ansprechpartner

- Stichwortverzeichnis

Leseprobe:
Aus dem Kapitel "Existenzgründung - der Staat hilft" S. 8-10:

Haben Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Arbeitslosigkeit muss nicht zwingend eine zermürbende
Situation mit wenig Perspektive sein, sie kann eine große Chance bieten – denn viele gelungene Existenzgründungen erfolgen aus der Arbeitslosigkeit. Doch wie sieht es mit den finanziellen Voraussetzungen aus?
Das Arbeitsamt bietet seit dem 01.08.2006 eine neue Form der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit – den „Gründungszuschuss“. Die beiden bisherigen Fördermöglichkeiten, die so genannte „Ich-AG“ sowie das Überbrückungsgeld, sind Auslaufmodelle.

Ihr Weg aus der Arbeitslosigkeit
Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen
Gründungszuschuss – allerdings müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bevor Sie sich damit auseinander setzen, ob diese Förderung für Sie die interessant ist, klären Sie deshalb, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um einen Gründungszuschuss zu erhalten.

Beispiel
Frau Bella Beauty ist arbeitslos und hat während der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit einen Kurs zur Kosmetikerin und Fußpflegerin mit Erfolg absolviert.
Trotz guter Zeugnisse findet sie keine Anstellung in einem Kosmetikgeschäft. Sie hat die Idee, ein Kosmetikstudio zu eröffnen. Ihr Vater hat ihr
gegen eine geringe Miete Räume in seinem Haus angeboten. Den Ausbau der Räume sowie die Anschaffung der Ausstattungsgegenstände (Kosmetikstuhl, Fußpflegeset, Material usw.) finanziert sie von ihrem Sparguthaben. Auch erste Kundenkontakte hat sie bereits. Allerdings würden die Einnahmen am Anfang noch nicht ausreichen, um die gesamten Lebenshaltungskosten bestreiten zu können.
Sie geht daher mit ihrem Plan, sich selbstständig zu machen, zu ihrem Arbeitsberater im Arbeitsamt und fragt, ob es denn möglich wäre, den
Gründungszuschuss zu erhalten.

Voraussetzungen
Für den Gründungszuschuss (§ 57, SGB III) gilt, dass Sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens einen Tag lang
- arbeitslos waren und sog. Entgeltersatzleistungen bezogen haben, z. B. Arbeitslosengeld I, oder
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde.
- bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens
90 Tagen verfügen,
- der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen
- und Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der
selbständigen Tätigkeit darlegen.

Arbeitslosengeld II
Empfänger von Arbeitslosengeld II (so genannte Hartz-IV-Regelung) haben keinen Anspruch auf die Gewährung eines Gründungszuschusses. Wenn Sie planen, sich als künftiger Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig zu machen, sollten Sie sich über die Entwicklung der Hartz-IV-Gesetzgebung und die aktuellen Regelungen bei Ihrem Arbeitsberater, einem Existenzgründungsberater oder im Internet informieren. Ausführliche und stets aktuelle Informationen bietet auch der Haufe TaschenGuide „Hartz IV und Arbeitslosengeld II“.
Autorenporträt
Reinhard Schnell hat eine Steuerberatungskanzlei in Mannheim und betreut seit Jahren mittelständische Unternehmen sowie Jungunternehmer und Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Außerdem ist er Fachautor für Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mandy Zeh ist als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin (IHK) in Plauen tätig. Sie begleitet Existenzgründer in formellen und buchhalterischen Angelegenheiten. Außerdem verfasst sie Fachbeiträge zu Buchführung und Bilanzierung.
Rezensionen
"Das Buch ist ein sehr nützlicher, preiswerter Ratgeber für alle diejenigen, die sich über die beiden Förderungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Existenzgründer informieren wollen. Wegen der wichtigen Hinweise zur Existenzgründung sollten es Referendare rechtzeitig zur Hand nehmen. Der Anwalt findet immer wieder Anregungen für ein Mandantengespräch mit potenziellen Existenzgründern." (www.jurawelt.com/literatur/ausbildung, November 2004)