Die ICPM ist für den deutschsprachigen Raum die erste bereichsübergreifende Prozedurenklassifikation. Sie ermöglicht eine differenzierte klinische Dokumentation. Administrative Aufgaben wie die Meldung gemäß Paragr. 301 SGB V können abgeleitet werden. Durch die sechsstellige Differenzierung sind alle derzeitigen und zukünftigen Sonderentgelte und Fallpauschalen definierbar. Der OP-Schlüssel nach Paragr. 301 SGB V mit den fünfstelligen Operationskodes ist primär für die Leistungstransparenz und die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen konzipiert.