Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit stellt das Verhältnis von BVerfG und EuGH unter Berücksichtigung verschiedener Standpunkte dar, beschreibt, was das Kompetenzverfahren "ultra vires" ist und ordnet besondere Rechtsakte in den Kontext des Kompetenzverfahrens ein. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, die PSPP-Entscheidung als Anwendungsbeispiel für das "ultra vires"- Verfahren zu untersuchen und mögliche Folgen der Entscheidung für die Beziehung zwischen BVerfG und EuGH zu beleuchten. Das erste Kapitel wird sich explizit mit dem Verhältnis und etwaigen Spannungen zwischen BVerfG und EuGH beschäftigen. Hierbei wird auf die "ultra-vires" -Kontrolle eingegangen. Die Idee des Verfahrens, Ursprung und mögliche Beispiele sollen angesprochen werden und im Rahmen der Letztentscheidungskompetenz soll das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung aus Sichtweise des BVerfG und auch der Anwendungsvorrang des Unionsrecht aus Sicht des EuGHs erklärt werden. Abschließend soll eine Darstellung der Situation zwischen BVerfG und EuGH vor der PSPP-Entscheidung und nach der PSPP-Entscheidung erfolgen. Das zweite Kapitel ordnet relevante Entscheidungen in den Kontext des Kompetenzverfahrens ein. Dazu soll eine kurze Sachverhaltsdarstellung des Maastricht-Urteils, des Lissabon-Urteils und der Honeywell-Entscheidung erfolgen. Anschließend erfolgt eine Einordnung, sowie mögliche Auswirkungen und Folgen der Urteile für das Verhältnis von BVerfG und EuGH. Das dritte Kapitel befasst sich mit dem wohl aufsehenerregendsten Urteil der letzten Jahre. Die PSPP-Entscheidung soll samt Sachverhalt dargestellt werden, die Reaktion des EuGHs beleuchtet und hinsichtlich der Entscheidung die Entwicklung des Selbstbewusstseins des BVerfG gedeutet werden. Dabei soll auf unterschiedlichste Faktoren eingegangen werden. Es folgt abschließend eine Spekulation zu den Kräfteverhältnissen im europäischen Gerichtswesen. Im Fazit soll dann auf die Frage eingegangen werden, warum die PSPP-Entscheidung nach ca. 27 Jahren die erste Entscheidung ist, die sich der Bindungswirkung des EuGHs entzieht. Dabei werden mögliche Gründe skizziert und aus Ergebnissen vergangener Jahre Schlussfolgerungen gezogen.
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