Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 1,3, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Ost- und Südosteuropäische Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der "Deutschen Wiedervereinigung" sind über 200 000 Menschen aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland migriert. Die Grundlage dieser sowjetisch-jüdischen Migration bildete das Kontingentflüchtlingsgesetz, welches vom 9. Januar 1991 bis 31. Dezember 2004 unverändert Gültigkeit besaß. Im Rahmen dieses Gesetzes durfte jeder ehemalige Sowjetbürger, der jüdische Identität nachweisen konnte, verhältnismäßig unkompliziert in die BRD einreisen, hier einen dauerhaften Aufenthaltstitel erlangen, Sozialhilfe beziehen und vom Staat finanzierte Sprachkurse besuchen. Die Einreise sowjetischer Juden erfolgte knapp fünfzehn Jahre lang ohne jede Quotierung sowie ohne die Erfordernis von Kenntnissen der deutschen Sprache. Die Aufnahme der jüdischen Kontingentflüchtlinge erfolgte zudem ohne den Nachweis akuter Bedrohung und Verfolgung, wie er für alle anderen Flüchtlinge, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen in der BRD aufgenommen wurden, verpflichtend war.Bei dem wohlmeinenden Projekt, das von der Hoffnung auf "Normalisierung" von der bewältigungsfreudigen deutschen Politik und später auch der Hoffnung auf "Revitalisierung" von den jüdischen Gemeinden in Deutschland euphorisch forciert wurde, wohnte allerdings der Teufel in einem entscheidenden Detail. Denn was sollte das sein, "jüdische Identität"?
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