Der Autor geht der Frage nach, welchen Verantwortungsbeitrag im Hinblick auf den Datenschutz jeder einzelne Nutzer bei transaktionsbezogenen E-Government-Anwendungen zu tragen hat. Dabei wird den mehrpoligen Akteurskonstellationen aus öffentlicher Hand, privatem Diensteanbieter und privatem Nutzer Rechnung getragen. Die De-Mail und der neue Personalausweis stehen hier als durch die E-Government-Gesetzgebung besonders geregelte Infrastrukturen im Fokus. Nicht zuletzt wird durch die flankierenden gesetzlichen Vorgaben durch das Onlinezugangsgesetz, welches Bund, Länder und Kommunen dazu zwingt, einem Portalverbund beizutreten, das mehrpolige Verhältnis von öffentlicher Hand, Diensteanbieter und privatem Nutzer an Bedeutung gewinnen.