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Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: sehr gut, Universität Zürich (Institut für Rechnungswesen und Controlling), Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren wurden Mitarbeiter und vor allem das obere Management immer häufiger mittels Optionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten vergütet. Ein Grund für die Beliebtheit dieser Form der Vergütung ist eine an die Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung. Denn durch die anteilsbasierte Entlohnung soll das Management in eine eignerähnliche Position versetzt…mehr

Produktbeschreibung
Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: sehr gut, Universität Zürich (Institut für Rechnungswesen und Controlling), Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren wurden Mitarbeiter und vor allem das obere Management immer häufiger mittels Optionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten vergütet. Ein Grund für die Beliebtheit dieser Form der Vergütung ist eine an die Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung. Denn durch die anteilsbasierte Entlohnung soll das Management in eine eignerähnliche Position versetzt werden und somit dem Unternehmen im Sinne der Shareholder-Value Ausrichtung Mehrwert verschaffen. Die Höhe der Vergütungen durch Aktienoptionsprogramme nahmen in den vergangenen Jahren jedoch Ausmasse an, die nicht mit den Aktionärinteressen zu vereinbaren sind. Vor allem die Transparenz litt unter diesem Umstand, da das IASB bis anhin keine Regelungen bezüglich der bilanziellen Erfassung vonanteilsmässigen Vergütungen aufwies. Erst im Jahr 2001 widmete sich das IASB dem Thema der anteilsmässigen Vergütung, als sie im Jahresbericht der IOSCO dazu aufgefordert wurde. Im Februar 2004 wurde dann der IFRS 2 Standard publiziert. Nach IFRS bilanzierende Unternehmen haben für Rechnungslegungsperioden, beginnend mit dem 1.1.2005, IFRS 2 anzuwenden. Künftig sollen alle anteilsmässigen Vergütungen zu ihrem Fair Value erfolgswirksam erfasst werden. Dies betrifft jedoch nicht nur Transaktionen mit Mitarbeitern, sondern auch Geschäftsvorfälle mit anderen Parteien, bei denen Güter oder Dienstleistungen gegen Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erhalten werden. Somit kommt das IASB der Forderung nach mehr Transparenz und einer erfolgswirksamen Erfassung anteilsmässiger Vergütungen nach.Der IFRS 2 Standard ist für nach IFRS bilanzierende Unternehmen für Rechnungsperioden ab dem 1.1.2005 anzuwenden. Anteilsbasierte Entlohnungen für den Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen sind erfolgswirksam zum Fair Value zu erfassen. Spezielle Beachtung ist dem Bewertungsansatz zu schenken. Je nach Art des Geschäfts und der gewährten Eigenkapitalinstrumente ist der Fair Value unterschiedlich zu bewerten und zu handhaben. Der Standard beinhaltet zwar genaue und strenge Regelungen, trotzdem bietet er den Un-ternehmen eine gewisse Möglichkeit zur Bilanzpolitik.
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