Im Zuge der zunehmenden Globalisierung stellt sich in steigendem Maße auch für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland die Frage, ob sie zu einer Rechnungslegung nach internationalem Standard übergehen. Gleichzeitig sind sie aus rechtlichen Gründen verpflichtet, zumindest die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse und die Steuerbilanzen nach deutschem Recht zu erstellen. Vor diesem Hintergrund muss ein zusätzlicher Abschluss nach internationalen Normen schon spürbare Vorteile bringen und einfach und damit kostengünstig erstellbar sein. Die Erreichung dieser doppelten Vorgabe wird vom IASB mit dem Projekt zur Erleichterung der Rechnungslegung für den Mittelstand verfolgt. Einerseits wird konstatiert, dass der Jahresabschluss nach IFRS auch für mittelständische Unternehmen dem Anspruch der Entscheidungsrelevanz entspricht und damit die Informationsbedürfnisse der entsprechenden Jahresabschlussadressaten erfüllt. Andererseits ist im Rahmen eines Top-Down-Ansatzes ein Abspecken der vollständigen IFRS-Normen erfolgt, wodurch der Aufwand für mittelständische Unternehmen auf ein angemessenes Maß reduziert werden soll. Ob diese Vorgaben tatsächlich erreicht wurden und ob dadurch eine Rechnungslegung gemäß der IFRS tatsächlich deutliche Vorteile für die Unternehmen bringt, bedarf einer kritischen Überprüfung.