Die International Financial Reporting Standards (IFRS) erlangen weltweit zunehmend Bedeutung - in manchen Ländern auch zum Zwecke der Ermittlung des ausschüttbaren Betrages. In Deutschland wird den IFRS die Eignung für die Ausschüttungsbemessung indes weitgehend abgesprochen: Der nach den IFRS ermittelte Bilanzgewinn sei aufgrund des Ausweises bloßer Ertragspotentiale zu unsicher und für eine gläubigerschützende Ausschüttungsbegrenzung bei Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung ungeeignet. Die Schrift zeigt zunächst wesentliche Unterschiede zwischen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS auf. Vor diesem Hintergrund entwickelt der Verfasser Vorschläge, wie auch auf der Grundlage eines IFRS-Abschlusses Ausschüttungen bemessen werden können, ohne das in Deutschland erreichte Gläubigerschutzniveau unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.