Compliance spielt in der Unternehmenspraxis eine immer bedeutendere Rolle. Die hier im Mittelpunkt stehenden unternehmensinternen Ermittlungen stellen gewissermaßen die repressive Seite der Compliance dar. Untersucht werden die strafrechtlichen Grenzen, die bei der Durchführung einer unternehmensinternen Untersuchung von dem Arbeitgeber und dem externen Ermittler zu berücksichtigen sind. Dabei wird schwerpunktmäßig auf die besonders relevanten Maßnahmen des E-Mail-Screenings und der Mitarbeiterbefragung eingegangen. Unter anderem wird im Rahmen des E-Mail-Screenings die höchst umstrittene Frage der Einordnung des Arbeitgebers als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen thematisiert und im Rahmen der Mitarbeiterbefragung die Reichweite der Selbstbelastungsfreiheit untersucht.