A.EINLEITUNGB.HAFTUNG DER ELTERN ALS MITTELBARE STÖRER UND NACH § 832 BGBI."MILDE" BESTREBUNGEN1.Haftung für volljährige Kindera.Eigenverantwortlichkeit volljähriger Kinderb.Schutz der Familie Art. 6 Abs. 1 GG2.Haftung für minderjährige Kindera.Rechtsprechungb.LiteraturII."STRENGE" BESTREBUNGEN1.Belehrungspflichten2.Überwachungs- und Kontrollpflichten3."Hamburger Linie"a.Entscheidungen des LG Hamburgb.Bestätigung durch andere Gerichte und LiteraturIII.ANSICHT DES BGH UND ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG1.Morpheusa.Prüf- und Verhaltenspflichtenaa.Vorhersehbarkeit der Verletzungshandlungbb.Wertung des § 1626 Abs. 2 BGBcc.Ausmaß der Gefahr für Rechtsgüter Dritterb.Übertragung auf die Störerhaftung der Anschlussinhaber2.BearShare3.Tauschbörse IIIV.AUSWIRKUNGEN DER ÄNDERUNG DES TMGC.DIE TÄTERSCHAFTLICHE HAFTUNG DES ELTERLICHEN ANSCHLUSSINHABERSI.TATSÄCHLICHE VERMUTUNGII.ANFORDERUNGEN AN DIE SEKUNDÄRE DARLEGUNGSLAST1.Nachforschungspflicht2.Mitteilungspflicht3.Konsequenzen für die Haftungdes elterlichen Anschlussinhabersa.Befragungen der Kinderb.Untersuchung von Computernc.Nachforschungspflichten gegenüber Minderjährigen4.EuGH-Entscheidung im Vorlageverfahren des LG München Ia.Sachverhaltb.Vorlagefragen des LG München Ic.Beantwortung der VorlagefragenD.ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME
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