Der Band versammelt die Ergebnisse eines Forschungskolloquiums, das zur Verabschiedung von Prof. Dr. iur. Eckart Klein in den Ruhestand am 18. und 19. Juli 2008 an der Universität Potsdam abgehalten wurde. Unter dem Oberthema "Im Dienste des Menschen" wurden vier Bereiche vertiefend behandelt, die in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre Eckart Kleins eine hervorgehobene Rolle gespielt haben: internationale Friedenssicherung, internationaler Menschenrechtsschutz, Europarecht sowie Verfassungsprozessrecht.
Mit Blick auf den ersten Themenkomplex wurde die Frage erörtert, inwieweit die Rechtspflicht von Staaten zur Zusammenarbeit bei der Friedenssicherung durch die Regeln über Verantwortlichkeit und Haftung beeinflusst wird. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Art. 16 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit.
In dem zweiten Themenabschnitt wurden die Herausforderungen und Perspektiven des internationalen Menschenrechtsschutzes ausgeleuchtet. Das ambitionierte Programm, das die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert haben, stellt jeden einzelnen Staat und die Staatengemeinschaft, aber auch die Zivilgesellschaft auf nationaler wie internationaler Ebene weiterhin vor große Herausforderungen.
Als drittes Thema wurden die vielfältigen Konsequenzen erörtert, die sich aus der Etablierung der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Erweiterung des "Marktbürgers" im Gemeinsamen Markt um eine politisch-bürgerrechtliche Dimension ergeben haben.
Der vierte Themenkomplex nahm die Verfassungsgerichtsbarkeit in rechtsvergleichender Perspektive (Deutschland, USA, Italien sowie die europäische Ebene) in den Blick. Die Verfassungsbeschwerde gehört dabei keineswegs zwingend zum Instrumentarium, mit dem die wichtige Aufgabe der Rechtswahrung in den jeweiligen Verfassungssystemen erfüllt wird. Im Zuge der fortschreitenden Verflechtung von Rechtsebenen gewinnt die hierauf bezogene "Schleusenfunktion" der Verfassungsgerichte wachsende Bedeutung.
Mit Blick auf den ersten Themenkomplex wurde die Frage erörtert, inwieweit die Rechtspflicht von Staaten zur Zusammenarbeit bei der Friedenssicherung durch die Regeln über Verantwortlichkeit und Haftung beeinflusst wird. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Art. 16 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit.
In dem zweiten Themenabschnitt wurden die Herausforderungen und Perspektiven des internationalen Menschenrechtsschutzes ausgeleuchtet. Das ambitionierte Programm, das die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert haben, stellt jeden einzelnen Staat und die Staatengemeinschaft, aber auch die Zivilgesellschaft auf nationaler wie internationaler Ebene weiterhin vor große Herausforderungen.
Als drittes Thema wurden die vielfältigen Konsequenzen erörtert, die sich aus der Etablierung der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Erweiterung des "Marktbürgers" im Gemeinsamen Markt um eine politisch-bürgerrechtliche Dimension ergeben haben.
Der vierte Themenkomplex nahm die Verfassungsgerichtsbarkeit in rechtsvergleichender Perspektive (Deutschland, USA, Italien sowie die europäische Ebene) in den Blick. Die Verfassungsbeschwerde gehört dabei keineswegs zwingend zum Instrumentarium, mit dem die wichtige Aufgabe der Rechtswahrung in den jeweiligen Verfassungssystemen erfüllt wird. Im Zuge der fortschreitenden Verflechtung von Rechtsebenen gewinnt die hierauf bezogene "Schleusenfunktion" der Verfassungsgerichte wachsende Bedeutung.