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In wessen Namen spricht das Recht? Muss es auf eine als extern ausgewiesene Referenz Bezug nehmen, um die eigene Autorität zu beglaubigen? Gibt es bei diesem Bezug ein Genus, das es bevorzugt? Ist die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Genus, die Aufteilung der Geschlechter, etwas, was dem Recht vorhergeht und seine Orientierung bestimmt, indem es ein Geschlecht - namentlich im Sinne der institutionellen Absicherung einer patriarchalischen Herrschaftsordnung - besonders privilegiert? Oder hängt, umgekehrt, jedes Genus vom Gesetz ab, insofern man dessen primären Bezugspunkt nicht biologistisch…mehr

Produktbeschreibung
In wessen Namen spricht das Recht? Muss es auf eine als extern ausgewiesene Referenz Bezug nehmen, um die eigene Autorität zu beglaubigen? Gibt es bei diesem Bezug ein Genus, das es bevorzugt? Ist die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Genus, die Aufteilung der Geschlechter, etwas, was dem Recht vorhergeht und seine Orientierung bestimmt, indem es ein Geschlecht - namentlich im Sinne der institutionellen Absicherung einer patriarchalischen Herrschaftsordnung - besonders privilegiert? Oder hängt, umgekehrt, jedes Genus vom Gesetz ab, insofern man dessen primären Bezugspunkt nicht biologistisch in den Genen, sondern in der als Teil einer symbolischen Ordnung konstruierten Genealogie der Geschlechter begreift? Muss das Gesetz im Interesse der Etablierung und Aufrechterhaltung der genealogischen Struktur die Rolle des Vaters privilegieren?
Autorenporträt
Ino Augsberg, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Stefan Korioth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München. Thomas Vesting, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht und Theorie der Medien, Goethe-Universität Frankfurt a.M.