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Die Doktrin der wesentlichen Einrichtung ermöglicht die Öffnung einer Einrichtung durch einen Zwangszugang. Vor allem Netze der Versorgungswirtschaft können für Mitbewerber und Konkurrenten geöffnet werden. So werden etwa Gasnetze geöffnet, um auf dem nachgelagerten Markt für Gaslieferungen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen. Genauso wie das Sacheigentum verleihen Immaterialgüterrechte ihrem Inhaber eine Ausschließlichkeitsstellung. Die Arbeit untersucht, inwiefern die Essential-Facilities-Doktrin auch auf Immaterialgüterrechte angewendet werden kann. Immaterialgüterrechte und…mehr

Produktbeschreibung
Die Doktrin der wesentlichen Einrichtung ermöglicht die Öffnung einer Einrichtung durch einen Zwangszugang. Vor allem Netze der Versorgungswirtschaft können für Mitbewerber und Konkurrenten geöffnet werden. So werden etwa Gasnetze geöffnet, um auf dem nachgelagerten Markt für Gaslieferungen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen. Genauso wie das Sacheigentum verleihen Immaterialgüterrechte ihrem Inhaber eine Ausschließlichkeitsstellung. Die Arbeit untersucht, inwiefern die Essential-Facilities-Doktrin auch auf Immaterialgüterrechte angewendet werden kann. Immaterialgüterrechte und Wettbewerbsrecht stehen dabei allerdings in einem Spannungsverhältnis. Durch die Erteilung von Zwangslizenzen könnte das Wesen der Immaterialgüterrechte, welches in der Ausschließlichkeitsstellung liegt, entleert werden. Denn Konkurrenten bekommen durch den Zugang das Recht, geschützte Gegenstände zu imitieren. Allerdings, so die Ergebnisse der Arbeit, rechtfertigt die Eigenart des geistigen Eigentums keine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zum Sacheigentum.
Autorenporträt
Moritz Naue wurde 1981 in Henstedt-Ulzburg geboren und hat zunächst das Erste juristische Staatsexamen an der Universität Freiburg im Breisgau absolviert. Es folgte die Promotion an der Universität Hamburg. Während des Referendariats war der Autor in einer Rechtsanwaltskanzlei in Rom tätig. Das Referendariat hat er mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen in Hamburg abgeschlossen.